Im Einvernehmen mit dem Justiz- und Polizeidepartement Graubünden wurde der Kanton für den Pannen- und Unfalldienst in acht Regionen eingeteilt. Die Garagenbetriebe gewährleisten den Abschlepp- und Pannendienst während 24 Stunden und sind mit den vom AGVS, Sektion Graubünden und der Verkehrspolizei Graubünden vorgeschriebenen Fahrzeugen bzw. Ausrüstung ausgestattet.