Bundesrat erklärt die «ausserordentliche Lage» – Werkstätten können offen bleiben

Coronavirus

Bundesrat erklärt die «ausserordentliche Lage» – Werkstätten können offen bleiben

16. März 2020 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat hat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Werkstätten dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Was die Massnahmen für den Verkauf bedeuten, klärt der AGVS derzeit ab.
 
UPDATE Verkauf, 19.30 Uhr:
Der aktuelle Entscheid des Bundesrates lässt viele Fragen offen. So auch, was er für den Verkauf bedeutet. Diese Frage ist noch nicht abschliessend geklärt. Der AGVS arbeitet deshalb mit Hochdruck daran, Klarheit zu schaffen und die Frage mit den zuständigen Ämtern abzuklären.

Der AGVS wird seine Mitglieder weiterhin laufend informieren und empfiehlt seinen Mitgliedern dringend, sich an die vom Bundesamt für Gesundheit BAG empfohlenen Hygienemassnahmen zu halten. Dazu gehört unter anderem, sich möglichst oft gründlich die Hände zu waschen, Abstand halten und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben und sich nicht im öffentlichen Raum aufzuhalten.

Die Schweiz führt zudem ab Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt.

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus verschärft der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert.

Heute ab Mitternacht sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten. Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.

Der Bundesrat regelt in der angepassten Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus neu auch die Frage der Kindertagesstätten. Für Kinder, die nicht privat betreut werden können, haben die Kantone für die notwendigen Betreuungsangebote zu sorgen. Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen. Diese Massnahme gilt vorerst bis am 19. April 2020, wie neu auch die Schulschliessungen.

Der Bundesrat ruft zudem die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben.


 

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Bis zu 8000 Armeeangehörige für Gesundheitswesen, Logistik und Sicherheit
Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bedarf der zivilen Behörden nach Unterstützung durch die Armee in den nächsten Tagen und Wochen markant steigen wird. Um den Gesuchen der Kantone zu entsprechen, erhöht der Bundesrat die Obergrenze für den Assistenzdienst von 800 auf 8000 Armeeangehörige. Dies gilt bis Ende Juni 2020.

Die Armee soll erstens das Gesundheitswesen mit sanitätsdienstlichen Leistungen unterstützen, insbesondere mit Pflege, Patientenüberwachung, sanitätsdienstlichen Transporten oder Spitallogistik (z.B. Bettendesinfektion, Küche, Wäscherei, Reinigung). Zweitens soll die Armee bei Bedarf logistische Aufgaben wie Transporte und Mithilfe beim Aufbau von improvisierter Infrastruktur übernehmen. Drittens soll sie im Sicherheitsbereich die kantonalen Polizeikorps entlasten, zum Beispiel durch eine stärkere Unterstützung beim Botschaftsschutz, oder das Grenzwachtkorps an Landesgrenzen und Flughäfen unterstützen.

Für die sanitätsdienstliche Unterstützung stehen rund 3000 Armeeangehörige zur Verfügung. Diese werden sofort bereitgestellt. Wie viele Armeeangehörigen eingesetzt werden, hängt von der Lagenentwicklung und den Gesuchen der zuständigen Behörden ab.

Mobilisierung von Milizformationen mit hoher Bereitschaft
Zuerst werden die Verbände zum Einsatz kommen, die sich im regulären Truppendienst befinden. Rekrutenschulen, Durchdiener und Wiederholungskurse werden wo erforderlich verlängert. In gewissen Bereichen müssen zusätzlich Truppen mobilisiert werden. Das betrifft insbesondere Armeeangehörige aus Milizformationen mit hoher Bereitschaft. Zu diesen Formationen gehören unter anderem alle vier Spitalbataillone sowie fünf Sanitätskompanien. Sie können nach dem Entscheid zur Mobilisierung innert vier Tagen in den Einsatz gebracht werden. Die Auslösung wird noch heute erfolgen.

Um auf die weitere Lageentwicklung rechtzeitig und adäquat reagieren zu können, hat der Bundesrat das VBS zudem ermächtigt, auch Truppen, die nicht zu den Milizformationen mit hoher Bereitschaft gehören, je nach Bedarf der zivilen Behörden aufzubieten. Das kann bedeuten, dass gewisse Truppen vorübergehend mobilisiert und vorsorglich für den Einsatz ausgebildet werden. Nach einer Ausbildung von wenigen Tagen werden sie wieder aus dem Dienst entlassen und können später für einen Einsatz aufgeboten werden, wenn entsprechende Gesuche der Kantone eintreffen.

Kontrollen an den Grenzen
Der Bundesrat hat entschieden, ab Mitternacht auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich zu kontrollieren und dort Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Bereits am Freitag hatte er Schengen-Grenzkontrollen für Reisende aus Italien eingeführt. Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen. Diese Massnahme dient dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Um diese Aufgaben gezielt umzusetzen, werden kleinere Grenzübergänge schweizweit geschlossen und der Grenzverkehr auf grössere Grenzübergänge kanalisiert. Eine Liste dieser Grenzübergänge wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung veröffentlicht.

Der Bundesrat beobachtet die Lage kontinuierlich. Er hat das EJPD damit beauftragt, gemeinsam mit dem EDI und dem EDA die Ausdehnung der Grenzkontrollen und Einreiseverbote auf Reisende aus weiteren, stark von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Länder zu prüfen.


Der AGVS hat entschieden, die Kommentarfunktion vorübergehend zu schliessen. Bei rechtlichen Fragen können sich die AGVS-Mitglieder an rechtsdienst@agvs-upsa.ch wenden. Wir danken für Ihr Verständnis.

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Kommentare


agvs_admin 17. März 2020 - 9:36
Guten Tag Marc, Wir verstehen Ihre Sorge. Der Bundesrat hat gestern die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung verschärft und entschieden, dass der Werkstattbetrieb für Transportmittel weitergeführt werden darf. Für den AGVS hat die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden und Kunden der Betriebe weiterhin Priorität.

wasauimmer 16. März 2020 - 20:34
Meiner Meinung nach, sollte der AGVS hier als Spezialist die Behörden darauf aufmerksam machen, dass diese Entscheidung so nicht tragbar ist. Sie wurde schlichtweg nicht bis zum Ende durchdacht.

SuperMech 16. März 2020 - 21:41
Recht haben Sie! Dass sich der AGVS hier nicht gegen den Entscheid und für die Gesundheit des Garagengewerbes einsetzt kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Oldtimer 16. März 2020 - 20:53
Wie bezahle ich die Rechnungen? Der Verkauf ist eingebrochen auf 0 doch die Rechnungen sind da oder kommen. Wie geht es weiter?

S.C. 16. März 2020 - 21:03
Die meisten Autoverkäufer arbeiten auf Provision mit einem geringen Basislohn. Wie sieht es mit den Provisionsausfällen aus wenn der Verkauf eingestellt wird?

Olivia Solari 17. März 2020 - 8:06
Guten Tag Danke für Ihre spannende Frage, welche ich gerne direkt beantworten möchte. Schicken Sie mir den Arbeitsvertrag inkl. Provisionsreglement auf rechtsdienst@agvs-upsa.ch. Vielen Dank. Freundliche Grüsse Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Olivia Solari, Master of Law Rechtsdienst & Politik

NoX 16. März 2020 - 21:16
Nicht zu ende gedacht. An Kundenfahrzeugen die eventuell verseucht sind sollen wir arbeiten und uns am besten anstecken und das auch noch dann nach Hause schleppen zur Familie. Ähm nein! 144,118,117 und Militär müssen laufen der aber rest ist egal. Gruess

egal 16. März 2020 - 21:24
Man sieht pro Tag so viele verschiedene Kunden von verschiedenen Kantonen die Gefahr ist einfach zu gross um angesteckt zu werden.

Kurt 16. März 2020 - 22:00
Die Alternative ist vor der Kurzarbeit alle Überstunden und einen Teil Ferien beziehen. Während der Kurzarbeit wird der Lohn auf 80% reduziert. Sind wir froh, dass wir arbeiten dürfen. Die Übertragung des Virus via Lenkrad oder Schaltknauf ist bei Einhaltung der Vorsichtsmassnahmen äusserst unwahrscheinlich. Im Kundendienst sollen 2m Abstand eingehalten werden.

Uelideschwert 16. März 2020 - 22:25
Das ist ein gewaltiger fehlentscheid. Wir riskieren unsere und die Gesundheit aller anderen in dem wir Autos (welches ja wirklich nicht überlebenswichtig ist) reparieren obwohl die leute am besten zuhause bleiben sollten. Es wäre ja eigentlich gut für die menschen. Sind die autos defekt dann Müssen sie zuhause bleiben weil sie nicht mehr mobil sind... Am besten das machen wie im Tessin nur pikett für Notfallfahrzeuge.

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