Mediensteuer: Es kommt wieder Bewegung ins Spiel

Unternehmensabgabe

Mediensteuer: Es kommt wieder Bewegung ins Spiel

20. Februar 2020 agvs-upsa.ch – Unternehmen und damit auch Garagenbetriebe, die mehr als 500'000 Franken Umsatz pro Jahr generieren, müssen eine Abgabe für Radio und TV entrichten. Bislang scheiterte jeder Versuch, die Firmen von der Steuer zu befreien. Nun wurde ein neuer Anlauf gestartet.

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cst. Egal ob ein Unternehmen Empfangsgeräte für TV und Radio besitzt oder nicht: Seit dem 1. Januar 2019 sind Betriebe, die mehr als 500'000 Franken pro Jahr umsetzen, verpflichtet, eine Mediensteuer zu zahlen. Diese ist nach Umsatz abgestuft und muss jährlich entrichtet werden.

Gegen die «Abgabe für Radio- und Fernsehen», wie sie offiziell heisst, hat sich unter anderem der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) – und mit ihm auch der AGVS ausgesprochen. Der Widerstand gegen die Mediensteuer blieb bis jetzt aber erfolgslos: Eine entsprechende parlamentarische Initiative des Zürcher Nationalrats Gregor Rutz (SVP) im letzten Jahr wurde zwar vom Nationalrat mit deutlicher Mehrheit angenommen, jedoch vom Ständerat bachab geschickt.

Nun kommt wieder Bewegung ins Spiel: Der Tessiner Fabio Regazzi (CVP) und 49 Mitunterzeichnende wollen in einem Vorstoss wenigstens die KMU von der Mediensteuer befreien. Wie die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates dies Woche mitteilte, hat sie mit 13 zu 12 Stimmen seiner parlamentarischen Initiative Folge gegeben.

Fabio Regazzi verlangt, dass «nur noch Unternehmen mit 250 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Vollzeitstellen) die Abgabe für Radio und Fernsehen zu entrichten haben. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind von der Abgabe zu befreien.» Wobei Lernende nicht als Arbeitnehmende angerechnet würden.

 

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Seinen Vorstoss begründet er damit, dass die umsatzbezogene Abgabe gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit grossen Umsätzen, aber sehr tiefen Margen, Härtefälle schafft. «Es gibt KMU, die nach dem Systemwechsel für den gleichen Radioapparat in einer Autowerkstatt neu 5750 Franken zahlen statt wie früher 200 Franken für den Betrieb eines Radios, rund das 26-fache.» Diese Ungerechtigkeit gelte es zu korrigieren, so Fabio Regazzi. Er geht noch einen Schritt weiter und schreibt: «Da die Medienkonsumenten stets natürliche Personen sind, ist es nicht nachvollziehbar, wieso Unternehmen überhaupt eine Mediensteuer leisten sollen.» Mit dem geltenden System einer generell geforderten Abgabepflicht für Unternehmen ab einer Umsatzgrenze von 500'000 Franken werde eine «Doppelbesteuerung zugelassen, was nicht gerechtfertigt ist».

Während die knappe Mehrheit der Kommissionmitglieder die Anbindung der Unternehmensabgabe an die Umsätze der Unternehmen kritisiert, hält die Minderheit einen neuerlichen Systemwechsel für nicht angezeigt. Mit einer Ausnahme der KMU müsste nur noch ein kleiner Prozentsatz der Unternehmen eine Abgabe bezahlen, «was das Abgabesystem als Ganzes ins Ungleichgewicht bringen würde», argumentiert die Minderheit.

Nachdem die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen Fabio Regazzis Vorstoss Folge gegeben hat, muss jetzt auch die Kommission des Zweitrates (Ständerat) über seine parlamentarische Initiative befinden. Sollte diese dem Anliegen zustimmen, würde der Erstrat einen Entwurf ausarbeiten.

Wie auch immer abgestimmt wird, die Mediensteuer bleibt Gesprächsstoff: Der Bundesrat muss bis Mitte Jahr die Tarifstufen aufgrund der Erfahrung des ersten Abgabejahrs überprüfen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2019 zur Radio- und TV-Abgabe. Dieses entschied, dass die Besteuerung der Unternehmen nach lediglich sechs Tarifstufen verfassungswidrig sei.
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Kommentare


Eichmann Bruno 25. Februar 2020 - 11:24
Es verschwinden immer mehr kleinere KMU in der Schweiz, früher mal die tragende Wirtschaftssäule! Eine solche ungerechte Abzockerei beschleunigt den Vorgang, gerade im Zeitalter von einem starken CHF und Web- History bzw. Einkäufe im Ausland muss sehr knapp kalkuliert werden um überhaupt noch bestehen zu können. Diese Ungerechtheit muss dringend abgeschafft werden!

Tobias Kämpf 3. Mai 2021 - 11:30
Die Schweinerei ist ja, dass diese Steuer verfassungswidrig ist: Als Abgabe getarnt wurde sie nur vom Volksmehr und das äusserst knapp angenommen. Eine Steuer hingegen braucht das Volks- und Ständemehr. Es ist ganz klar eine Steuer, deshalb hätte sie so gar nie eingeführt werden dürfen. Eben weil das entsprechende Gesetz das Ständemehr nicht erreichte. Die damalige Bundesrätin Doris Leuthard hat mit diesem Trick der falschen Benennung diese "Abgabe" durchgebracht.