Verkürztes QV 2020
Gute Nachrichten für AGVS-Lehrabgänger
9. April 2020 autoberufe.ch – Der Bundesrat hat am Gründonnerstag die Lösungsvorschläge der nationalen Arbeitsgruppe QV 2020 abgesegnet. Der AGVS wird nun seinen Antrag für die Durchführung der technischen Grundbildungen einreichen, der ein verkürztes Qualifikationsverfahren mit weniger praktischen Posten vorsieht. Auch die kaufmännische Grundbildung und die Grundbildungen im Detailhandel erhalten ein verkürztes QV.
abi. Unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner an einem ausserordentlichen Nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung auf eine schweizweit abgestimmte Lösung geeinigt, um den diesjährigen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern ihren Berufsabschluss zu ermöglichen. Für die Überprüfung der praktischen Arbeit wird pro berufliche Grundbildung eine schweizweit durchführbare Variante gewählt. Die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten ist oberstes Gebot.
Die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität B&Q des AGVS hat sich am 3. April mit den Vorschlägen der nationalen Arbeitsgruppe QV 2020 befasst. Ihr Entscheid: ein verkürztes QV mit einer reduzierten Anzahl der praktischen Posten bei allen Berufen der technischen Grundbildungen des AGVS. Das entspricht Variante 2 der Lösungsvorschläge, also zentral durchgeführte vorgegebene praktische Arbeiten (VPA).
Der AGVS wird nun seinen Antrag für die Durchführung der QV 2020 bei den technischen Grundbildungen einreichen. Dieser wird von einer Expertengruppe geprüft und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation genehmigt – voraussichtlich bereits in der kommenden Woche. Damit könnten die ersten Prüfungen ab dem 20. April in den ersten Kantonen starten.
So sehen die Prüfungen aus
Wird dem Antrag wie erwartet stattgegeben, bedeutet das für die Lernenden folgendes: Die Anzahl der praktischen Posten wird reduziert. Die Automobil-Assistenten/-innen werden in diesem Jahr vier praktische Posten absolvieren, die Automobil-Fachmänner/-frauen sechs praktische Posten und die Automobil-Mechatroniker/-innen deren sieben. Die Prüfungszeiten pro Posten bleiben bei allen Berufen gleich, also 52 Minuten nach BiVo2006 und 50 Minuten nach BiVo2017 (Lehrbeginn 2018). So müssen weniger Anpassungen beim Inhalt der Prüfungsaufgaben und den Bewertungsrastern gemacht werden.
Schriftliche und mündliche Prüfungen gibt es im QV 2020 keine. Die Note Berufskenntnisse wird aus dem Mittelwert der Semesternoten aus der Berufsfachschule des berufskundlichen Unterricht ermittelt. Die Note des letzten Semesters zählt nicht dazu. Anschliessend wird die Note auf eine ganze oder halbe gerundet.
Bei der Erfahrungsnote gibt es nur eine Note aus dem Mittelwert der Noten aus den überbetrieblichen Kursen – ebenfalls gerundet auf eine ganze oder halbe Note.
Das vom AGVS vorgeschlagene Vorgehen wird gesamtschweizerisch an allen AGVS-Prüfungsorten umgesetzt – unter Einhaltung der vom Bundesrat getroffenen Entscheide zur Eindämmung des Coronavirus. Sollte ein Kanton aufgrund einer besonderen Coronavirus-Situation die Prüfungen nicht wie geplant umsetzen können, kann er eine Anpassung beantragen. Damit wird unter anderem sichergestellt, dass die Wirtschaft die Abschlüsse akzeptiert und die Lehrabgänger keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt haben.
«Wir sind davon überzeugt, dass wir den Lernenden mit diesem Coronavirus-gerechten Qualifikationsverfahren eine faire Abschlussmöglichkeit bieten, damit sie ihre Ausbildung unter den gegebenen Umständen abschliessen können», sagt AGVS-Geschäftsleitungsmitglied Olivier Maeder, der beim Verband den Bereich Bildung verantwortet. «Dank den praktischen Arbeiten am QV 2020 wird ihre Arbeitsmarktbefähigung nachgewiesen und den Lehrgängern 2020 werden für die Zukunft alle Türen offen stehen.»
abi. Unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner an einem ausserordentlichen Nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung auf eine schweizweit abgestimmte Lösung geeinigt, um den diesjährigen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern ihren Berufsabschluss zu ermöglichen. Für die Überprüfung der praktischen Arbeit wird pro berufliche Grundbildung eine schweizweit durchführbare Variante gewählt. Die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten ist oberstes Gebot.
Die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität B&Q des AGVS hat sich am 3. April mit den Vorschlägen der nationalen Arbeitsgruppe QV 2020 befasst. Ihr Entscheid: ein verkürztes QV mit einer reduzierten Anzahl der praktischen Posten bei allen Berufen der technischen Grundbildungen des AGVS. Das entspricht Variante 2 der Lösungsvorschläge, also zentral durchgeführte vorgegebene praktische Arbeiten (VPA).
Der AGVS wird nun seinen Antrag für die Durchführung der QV 2020 bei den technischen Grundbildungen einreichen. Dieser wird von einer Expertengruppe geprüft und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation genehmigt – voraussichtlich bereits in der kommenden Woche. Damit könnten die ersten Prüfungen ab dem 20. April in den ersten Kantonen starten.
So sehen die Prüfungen aus
Wird dem Antrag wie erwartet stattgegeben, bedeutet das für die Lernenden folgendes: Die Anzahl der praktischen Posten wird reduziert. Die Automobil-Assistenten/-innen werden in diesem Jahr vier praktische Posten absolvieren, die Automobil-Fachmänner/-frauen sechs praktische Posten und die Automobil-Mechatroniker/-innen deren sieben. Die Prüfungszeiten pro Posten bleiben bei allen Berufen gleich, also 52 Minuten nach BiVo2006 und 50 Minuten nach BiVo2017 (Lehrbeginn 2018). So müssen weniger Anpassungen beim Inhalt der Prüfungsaufgaben und den Bewertungsrastern gemacht werden.
Schriftliche und mündliche Prüfungen gibt es im QV 2020 keine. Die Note Berufskenntnisse wird aus dem Mittelwert der Semesternoten aus der Berufsfachschule des berufskundlichen Unterricht ermittelt. Die Note des letzten Semesters zählt nicht dazu. Anschliessend wird die Note auf eine ganze oder halbe gerundet.
Bei der Erfahrungsnote gibt es nur eine Note aus dem Mittelwert der Noten aus den überbetrieblichen Kursen – ebenfalls gerundet auf eine ganze oder halbe Note.
Das vom AGVS vorgeschlagene Vorgehen wird gesamtschweizerisch an allen AGVS-Prüfungsorten umgesetzt – unter Einhaltung der vom Bundesrat getroffenen Entscheide zur Eindämmung des Coronavirus. Sollte ein Kanton aufgrund einer besonderen Coronavirus-Situation die Prüfungen nicht wie geplant umsetzen können, kann er eine Anpassung beantragen. Damit wird unter anderem sichergestellt, dass die Wirtschaft die Abschlüsse akzeptiert und die Lehrabgänger keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt haben.
«Wir sind davon überzeugt, dass wir den Lernenden mit diesem Coronavirus-gerechten Qualifikationsverfahren eine faire Abschlussmöglichkeit bieten, damit sie ihre Ausbildung unter den gegebenen Umständen abschliessen können», sagt AGVS-Geschäftsleitungsmitglied Olivier Maeder, der beim Verband den Bereich Bildung verantwortet. «Dank den praktischen Arbeiten am QV 2020 wird ihre Arbeitsmarktbefähigung nachgewiesen und den Lehrgängern 2020 werden für die Zukunft alle Türen offen stehen.»
Kaufmännische Grundbildung und Grundbildungen im Detailhandel – angepasstes Qualifikationsverfahren 2020
Kauffrau / Kaufmann EFZ: Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB) hat entschieden, gemäss den genehmigten Richtlinien zu den «angepassten Qualifikationsverfahren» auf die Durchführung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen im betrieblichen Teil der Abschlussprüfung zu verzichten und sich für die Erteilung des EFZ auf die betriebliche Erfahrungsnote abzustützen. Dementsprechend reicht der SKKAB-Vorstand einen Antrag zur Variante 1 beim SBFI ein.
Grundbildungen im Detailhandel: Bildung Detailhandel Schweiz (BDS) hat als national zuständige Organisation der Arbeitswelt für die beruflichen Grundbildungen im Detailhandel den Antrag gestellt, 2020 ausnahmsweise keine praktischen Prüfungen im Detailhandel durchzuführen und auf Erfahrungsnoten zu basieren (Variante 3A gemäss den gültigen Richtlinien).
Die aktualisierten Dokumente zu den angepassten Qualifikationsverfahren finden Sie auf der Website Berufsbildung 2030.
Kauffrau / Kaufmann EFZ: Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB) hat entschieden, gemäss den genehmigten Richtlinien zu den «angepassten Qualifikationsverfahren» auf die Durchführung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen im betrieblichen Teil der Abschlussprüfung zu verzichten und sich für die Erteilung des EFZ auf die betriebliche Erfahrungsnote abzustützen. Dementsprechend reicht der SKKAB-Vorstand einen Antrag zur Variante 1 beim SBFI ein.
Grundbildungen im Detailhandel: Bildung Detailhandel Schweiz (BDS) hat als national zuständige Organisation der Arbeitswelt für die beruflichen Grundbildungen im Detailhandel den Antrag gestellt, 2020 ausnahmsweise keine praktischen Prüfungen im Detailhandel durchzuführen und auf Erfahrungsnoten zu basieren (Variante 3A gemäss den gültigen Richtlinien).
Die aktualisierten Dokumente zu den angepassten Qualifikationsverfahren finden Sie auf der Website Berufsbildung 2030.
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Kommentare
Arjanit Dervishi 9. April 2020 - 17:40
agvs_admin 15. April 2020 - 8:18
Andi 14. April 2020 - 0:35
Anonyme 14. April 2020 - 9:04
agvs_admin 14. April 2020 - 16:07