Mit U-Nummer ins Ausland
Es tut sich was bei den Händlerschildern
23. September 2019 agvs-upsa.ch – Während Italiener und Deutsche mit provisorischen Kennzeichen in die Schweiz einreisen können, gilt dies im umgekehrten Fall für die Schweizer Garagisten mit ihren U-Nummern nicht. Das Bundesamt für Strassen (Astra) steht mit Italien und Deutschland in Verhandlungen.
sco. Die Sache ist ärgerlich – und sie kann teuer werden. Sehr teuer, wie das Beispiel eines Zürcher Garagisten zeigt, der im November 2018 publik wurde. Der Garagist fuhr mit dem Händlerschild nach Süddeutschland, wo er von der Polizei angehalten wurde. Er kassierte eine Busse von 1300 Euro!
Grund: Gemäss Wiener Übereinkommen von 1968 müssen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder für die grenzüberschreitende Verwendung gewisse Kriterien erfüllen. So muss im Fahrzeugausweis u.a. die Fahrgestellnummer vermerkt sein. Da die schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise für verschiedene – auch nicht-immatrikulierte – Fahrzeuge verwendet werden können, erfüllen sie die Kriterien dieses Übereinkommens nicht. Den schweizerischen Nachbarstaaten ist es daher freigestellt, diese Ausweise sowie die zugehörigen Händlerschilder anzuerkennen oder nicht.
Die Schweiz erlaubt den Verkehr ausländischer Fahrzeuge, wenn sie im Zulassungsstaat verkehrsberechtigt sind und mit einem gültigen nationalen Fahrzeugausweis und einem gültigen Kontrollschild versehen sind. Das gilt insbesondere auch für provisorische deutsche und italienische Kennzeichen – beispielsweise die «targa di prova» oder das «rote Kennzeichen». Um dieses Ungleichgewicht zu beheben, ist das Astra in Verhandlungen mit Italien und Deutschland. Der Stand der Dinge:
Italien: Arbeiten am Abkommen weit fortgeschritten
Im Falle von Italien strebt das Astra an, das Problem bis 1. Januar 2021 mittels eines bilateralen Abkommens zu beheben. Ziel des Abkommens ist, Fahrten mit Händlerschildern auf italienischem Territorium zu ermöglichen.
Die Arbeiten am Abkommen sind bereits weit fortgeschritten und letzte Details werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 geklärt. Das Astra ist via schweizerische Botschaft in Rom in Kontakt mit dem «Ministerio delle Infrastrutture e di Trasporti» (MIT) und setzt alles daran, eine rasche Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Regelungen zu erreichen.
Deutschland: Zeitbedarf offen
Weniger weit fortgeschritten sind die Verhandlungen mit unserem nördlichen Nachbarland. Nach ersten Abklärungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden derzeit verschiedene Fragen bundesintern geklärt. Auch hier verfolgt das Astra das Ziel, dass Fahrzeuge mit schweizerischen Händlerschildern uneingeschränkt auf deutschem Territorium verkehren dürfen.
sco. Die Sache ist ärgerlich – und sie kann teuer werden. Sehr teuer, wie das Beispiel eines Zürcher Garagisten zeigt, der im November 2018 publik wurde. Der Garagist fuhr mit dem Händlerschild nach Süddeutschland, wo er von der Polizei angehalten wurde. Er kassierte eine Busse von 1300 Euro!
Grund: Gemäss Wiener Übereinkommen von 1968 müssen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder für die grenzüberschreitende Verwendung gewisse Kriterien erfüllen. So muss im Fahrzeugausweis u.a. die Fahrgestellnummer vermerkt sein. Da die schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise für verschiedene – auch nicht-immatrikulierte – Fahrzeuge verwendet werden können, erfüllen sie die Kriterien dieses Übereinkommens nicht. Den schweizerischen Nachbarstaaten ist es daher freigestellt, diese Ausweise sowie die zugehörigen Händlerschilder anzuerkennen oder nicht.
Die Schweiz erlaubt den Verkehr ausländischer Fahrzeuge, wenn sie im Zulassungsstaat verkehrsberechtigt sind und mit einem gültigen nationalen Fahrzeugausweis und einem gültigen Kontrollschild versehen sind. Das gilt insbesondere auch für provisorische deutsche und italienische Kennzeichen – beispielsweise die «targa di prova» oder das «rote Kennzeichen». Um dieses Ungleichgewicht zu beheben, ist das Astra in Verhandlungen mit Italien und Deutschland. Der Stand der Dinge:
Italien: Arbeiten am Abkommen weit fortgeschritten
Im Falle von Italien strebt das Astra an, das Problem bis 1. Januar 2021 mittels eines bilateralen Abkommens zu beheben. Ziel des Abkommens ist, Fahrten mit Händlerschildern auf italienischem Territorium zu ermöglichen.
Die Arbeiten am Abkommen sind bereits weit fortgeschritten und letzte Details werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 geklärt. Das Astra ist via schweizerische Botschaft in Rom in Kontakt mit dem «Ministerio delle Infrastrutture e di Trasporti» (MIT) und setzt alles daran, eine rasche Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Regelungen zu erreichen.
Deutschland: Zeitbedarf offen
Weniger weit fortgeschritten sind die Verhandlungen mit unserem nördlichen Nachbarland. Nach ersten Abklärungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden derzeit verschiedene Fragen bundesintern geklärt. Auch hier verfolgt das Astra das Ziel, dass Fahrzeuge mit schweizerischen Händlerschildern uneingeschränkt auf deutschem Territorium verkehren dürfen.