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Urteil mit Signalwirkung

Peugeot hat seine Marktmacht missbraucht

1. April 2021 agvs-upsa.ch – Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat in einem Rechtsstreit zwischen einem oberösterreichischen Händler und Peugeot Austria bestätigt, dass der Importeur jahrelang seine Marktmacht missbrauch hat. «Ein Urteil mit Signalwirkung auch für die Schweiz», sagt AGVS-Anwalt Tobias Treyer.
 
sco. Damit haben die Wiener Richter ein Urteil des österreichischen Kartellgerichts aus dem Jahr 2020 weitgestehend bestätigt und Peugeot Austria (PSA) aufgetragen, den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung binnen drei Monaten abzustellen.
 
Konkret geht es dabei um Folgendes:
  • die Kopplung von Prämienzahlungen an die Händler mit Kundenzufriedenheitsumfragen
  • die Reduktion der Marge, wenn die Händler bewusst überhöhte Verkaufsziele nicht erreichen
  • Konkurrenz der Händler durch PSA-Eigenbetriebe mit subventionierten Fahrzeugpreisen am Endkundenmarkt
  • das übermässig aufwendige Kontrollsystem von PSA
  • nicht kostendeckende Stundensätze für Garantie- und Gewährleistungsarbeiten
  • Überwälzung der Kosten von PSA durch Mistery Shopping und Audit-Systeme an die Händler
 
Auslöser des Rechtsstreits war eine Klage des Autohauses Büchl, das in der Region um Linz insgesamt vier Betriebe unterhält. Der Oberste Gerichtshof betont in seinem Urteil ausdrücklich, dass das Urteil nicht nur für den Anlassfall Büchl gilt, sondern für alle Vertragsverhältnisse, bei denen ähnliche Abhängigkeitsverhältnisse bestehen.
 
Die AGVS-Medien wollten von AGVS-Anwalt Tobias Treyer wissen, ob das Urteil auch für die Schweiz Konsequenzen hat.
 
Herr Treyer, der OGH hat festgestellt, dass der österreichische Importeur von Peugeot seine Marktmacht während Jahren missbraucht hat. Ist das ein rein österreichisches Problem oder beobachten Sie Ähnliches auch in der Schweiz?
Tobias Treyer, Treyer & Zihlmann. Advokator und Notariat: Wir kennen die im Urteil thematisierten Verhalten und Vorgaben auch in der Schweiz. Auch wir sehen bei einigen Herstellern, dass ein Teil der Bonifizierung von Kundenzufriedenheitsumfragen abhängt, die Umsetzung dieser Befragungen oftmals fraglich ist, im Falle Peugeot beispielsweise mit einer Benotungsskala, welche für den Schweizer Kunden schwer nachzuvollziehen ist. Einige Marken haben die Bonifizierung solcher Umfragen in den letzten Jahren abgeschafft, aber längst nicht alle. Bei verschiedensten Marken haben wir teilweise gravierende Unterschiede zwischen den marktgerechten Kundenverrechnungsstundenansätzen und den Garantie- resp. Gewährleistungsstundenansätzen, welche die Hersteller gewillt sind, zu bezahlen. Auch das Problem überhöhter Verkaufsziele ist stetiges Thema in der Schweiz.
 
Der OGH hat Peugeot Austria zurückgepfiffen. Wie schätzen Sie die Bedeutung des Urteils in einem grösseren Rahmen ein?
Es ist ein Entscheid klar zugunsten des Handels. Das Urteil zeigt, dass ein gewisses Verhalten seitens der Importeure und Hersteller so einfach nicht geht, im konkreten Fall Peugeot Austria die dominante Stellung gegenüber ihren Vertragspartnern überbeansprucht hat. Natürlich ist es ein Urteil, das in erster Linie für Österreich gilt. Aber ich bin überzeugt, dass es Signalwirkung in ganz Europa und letztlich auch in der Schweiz hat. Die Hersteller werden sich wohl im Hinblick auf die EU Gedanken machen müssen, ob und wie die im Urteil gerügten Vorgaben resp. Verhalten künftig angepasst werden müssen. Und was in der EU diskutiert wird, hat letztlich auch einen Einfluss auf die Schweiz resp. hier ansässige Importeure.
 
Mit anderen Worten: Bis sich hier für den Garagisten etwas ändert, wird es noch Jahre dauern. Es sei denn, ein Garagist geht ebenfalls vor Gericht.
Nein, ich sehe dies nicht so, zumal mir kein ähnlich geartetes, pendentes Gerichtsverfahren in der Schweiz bekannt ist, welches stets sehr viel Zeit beanspruchen würde. Vielmehr drehen sich die derzeitigen Gerichtsverfahren in der Schweiz um die Frage des Anspruchs auf einen Aftersalesvertrag. Das Urteil aus Österreich ist vielmehr eine gute Argumentationsgrundlage, wenn zum Jahresende hin die Markenhändlerverbände und die Importeure über die Margen- und Bonusrichtlinien für das Jahr 2022 diskutieren und verhandeln. Ich hoffe, dass auf Basis der neuen Erkenntnisse aus dem Urteil aus Österreich neue Regelungen gefunden werden können, welche beiden Seiten die erforderliche Luft zum Atmen lässt.
 
 
 
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