Neue Corona-Massnahmen
2G und wieder Homeoffice-Pflicht
17. Dezember 2021 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat führt flächendeckend 2G und die Homeoffice-Pflicht ein. «Es geht darum, dass wir alle unsere Kontakte wieder reduzieren», erklärt Bundesrat Alain Berset.
Bildquelle: Skoda
Das angepasste Schutzkonzept
Das Schutzkonzept für Garagen
Das Schutzkonzept für Garagen im Änderungsmodus
Die neuen Factsheets gültig ab 20. Dezember 2021
Factsheet «Rechtliche Informationen (Impfen, Lohnzahlung, etc.)»
Factsheet zu den Veranstaltungen ab dem 20. Dezember 2021
Factsheet finanzielle Unterstützungshilfen
Schutzkonzept für üK und Weiterbildungen
Das Schutzkonzept für Garagen
Das Schutzkonzept für Garagen im Änderungsmodus
Die neuen Factsheets gültig ab 20. Dezember 2021
Factsheet «Rechtliche Informationen (Impfen, Lohnzahlung, etc.)»
Factsheet zu den Veranstaltungen ab dem 20. Dezember 2021
Factsheet finanzielle Unterstützungshilfen
Schutzkonzept für üK und Weiterbildungen
pd. Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Damit wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken viel häufiger schwer.
Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist.
Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 entschieden. Der Bundesrat hat zudem die Übernahme der Testkosten geregelt und die Beschaffung zusätzlicher Impfdosen beschlossen.
Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist.
Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 entschieden. Der Bundesrat hat zudem die Übernahme der Testkosten geregelt und die Beschaffung zusätzlicher Impfdosen beschlossen.
Bildquelle: Skoda
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