Am 27. April dürfen alle Waschanlagen öffnen!

Einsatz für die Garagisten

Am 27. April dürfen alle Waschanlagen öffnen!

21. April 2020 agvs-upsa.ch – Der regelmässige Austausch hat sich gelohnt: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat dem AGVS heute mitgeteilt, dass alle Waschanlagen ab 27. April wieder öffnen dürfen. Diese Information erhielt der AGVS heute exklusiv und vor Veröffentlichung der angepassten Erläuterungen zur Covid-19 Verordnung.
 
sco/os. Gemäss der Mitteilung des BAG dürfen «Einrichtungen zur Selbstbedienung, worunter auch Autowaschanlagen fallen, betrieben werden, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen». Den Begriff «Selbstbedienung» legt das BAG weit aus: «Für das Publikum öffnen dürfen neben den selbstbedienten Waschanlagen (Waschboxen, Waschplätze, Staubsaugerplätze etc.) auch jene Waschanlagen, die weitgehend automatisiert sind (bspw. Waschtunnel, Waschstrassen, Portalwaschanlagen). Betrieben werden dürfen somit alle Arten von Waschanlagen, bei denen die Kunden entweder im Fahrzeug sitzen bleiben oder zumindest keinen direkten Kontakt zum Personal haben. Gewaschen werden dürfen sowohl Personenwagen als auch Nutzfahrzeuge.»
 
Nicht zulässig sind lediglich Einzelfälle von bedienten Anlagen, bei denen die Vorgaben des BAG betreffend Hygiene und soziale Distanz nicht eingehalten werden kann. Dies betrifft beispielsweise die manuelle Reinigung durch mehrere Mitarbeitende gleichzeitig.
 
Bezüglich der vom AGVS beim Bundesrat geforderten rascheren Wiedereröffnung der Showrooms hoffen wir auf klärende Ausführungen anlässlich der morgigen Medienkonferenz.


 

Der AGVS hat entschieden, die Kommentarfunktion vorübergehend zu schliessen. Bei rechtlichen Fragen können sich die AGVS-Mitglieder an rechtsdienst@agvs-upsa.ch wenden. Wir danken für Ihr Verständnis.

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Kommentare


125465 21. April 2020 - 18:38
Da wären also Waschanlagen /Strassen wo der Kunde beim Personal direkt bezahlt (auch sitzend im Auto) nicht erlaubt da die Distanz ja nicht eingehalten wird ? Marco Kuhn

Olivia Solari 22. April 2020 - 8:16
Sehr geehrter Herr Kuhn Danke für Ihren Kommentar und Ihre Anfrage. Betrieben werden dürfen ab kommenden Montag (27.4.2020) alle Arten von Waschanlagen, bei denen die Kunden entweder im Auto sitzen bleiben oder zumindest keinen direkten Kontakt zum Personal haben - dies gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG). Der AGVS arbeitet mit Hochdruck an einem Schutzkonzept und wird darin versuchen, genau solche Situationen "BAG-konform" vorzusehen. Sobald dieses Konzept fertiggestellt ist, stellen wir dies unseren Mitgliedern zur Verfügung. Heute sollte der Bundesrat die Rahmenbedingungen dieser Schutzkonzepte vorstellen, damit wir unseren Entwurf fertigstellen können. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag. Freundliche Grüsse Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Olivia Solari, Master of Law Rechtsdienst & Politik AGVS/UPSA Mobilcity - Kompetenzzentrum für Auto und Transport Wölflistrasse 5, Postfach 64 3000 Bern 22 Tel. direkt 031 307 15 34 olivia.solari@agvs-upsa.ch www.agvs-upsa.ch / www.autoberufe.ch / www.autoenergiecheck.ch