Der Nationalrat hat ein Herz für Garagisten
Wer Waren über das Internet, über das Telefon oder an der eigenen Haustüre kauft, soll das Gekauft neu auch erst innerhalb von 14, statt wie bisher innerhalb von 7 Tagen zurückgeben können. Und das, ohne dem Verkäufer eine Entschädigung leisten zu müssen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dieser Änderung des Gesetzes zugestimmt.
Die Rückgabe eines neu geleasten Autos nach 14 Tagen ohne Entschädigung hätte für Garagisten zu einem ernsthaften Problem werden können, weil ein Auto innerhalb dieser Zeit selbstredend erheblich gebraucht – und damit im Wert deutlich gemindert werden kann. Oder, wie es Karl Vogler (CSP/OW) auf den Punkt brachte: «Der Kunde kann mit dem geleasten Fahrzeug in die Ferien fahren und halb Europa bereisen». Das Produkt verliere massiv an Wert und der Händler habe anschliessend keine Chance mehr, das Auto zum ursprünglichen Preis zu verkaufen.
Im Gegensatz zum Ständerat hat der Nationalrat deshalb eine Sonderregelung bei Leasingverträgen und damit eine eigentliche «Schutzklausel» für Garagisten ins Gesetz eingebaut. Bundesrätin Simonetta Sommaruga nannte es gar einen «Garagistenschutz-Artikel». Die Bundesrätin wehrte sich denn auch gegen diese Ausnahme, allerdings vergeblich. Auf Antrag seiner Kommission hiess der Nationalrat die Gesetzesänderung deutlich mit 118 zu 73 zu.
Das Geschäft geht jetzt mit dieser Differenz zurück an den Ständerat. (Bild: SRF)