Es tut sich was bei den Händlerschildern

Mit U-Nummer ins Ausland

Es tut sich was bei den Händlerschildern

23. September 2019 agvs-upsa.ch – Während Italiener und Deutsche mit provisorischen Kennzeichen in die Schweiz einreisen können, gilt dies im umgekehrten Fall für die Schweizer Garagisten mit ihren U-Nummern nicht. Das Bundesamt für Strassen (Astra) steht mit Italien und Deutschland in Verhandlungen.
 
sco. Die Sache ist ärgerlich – und sie kann teuer werden. Sehr teuer, wie das Beispiel eines Zürcher Garagisten zeigt, der im November 2018 publik wurde. Der Garagist fuhr mit dem Händlerschild nach Süddeutschland, wo er von der Polizei angehalten wurde. Er kassierte eine Busse von 1300 Euro!
 
Grund: Gemäss Wiener Übereinkommen von 1968 müssen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder für die grenzüberschreitende Verwendung gewisse Kriterien erfüllen. So muss im Fahrzeugausweis u.a. die Fahrgestellnummer vermerkt sein. Da die schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise für verschiedene – auch nicht-immatrikulierte – Fahrzeuge verwendet werden können, erfüllen sie die Kriterien dieses Übereinkommens nicht. Den schweizerischen Nachbarstaaten ist es daher freigestellt, diese Ausweise sowie die zugehörigen Händlerschilder anzuerkennen oder nicht.
 
Die Schweiz erlaubt den Verkehr ausländischer Fahrzeuge, wenn sie im Zulassungsstaat verkehrsberechtigt sind und mit einem gültigen nationalen Fahrzeugausweis und einem gültigen Kontrollschild versehen sind. Das gilt insbesondere auch für provisorische deutsche und italienische Kennzeichen – beispielsweise die «targa di prova» oder das «rote Kennzeichen». Um dieses Ungleichgewicht zu beheben, ist das Astra in Verhandlungen mit Italien und Deutschland. Der Stand der Dinge:
 
Italien: Arbeiten am Abkommen weit fortgeschritten
Im Falle von Italien strebt das Astra an, das Problem bis 1. Januar 2021 mittels eines bilateralen Abkommens zu beheben. Ziel des Abkommens ist, Fahrten mit Händlerschildern auf italienischem Territorium zu ermöglichen.
 
Die Arbeiten am Abkommen sind bereits weit fortgeschritten und letzte Details werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 geklärt. Das Astra ist via schweizerische Botschaft in Rom in Kontakt mit dem «Ministerio delle Infrastrutture e di Trasporti» (MIT) und setzt alles daran, eine rasche Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Regelungen zu erreichen. 
 
Deutschland: Zeitbedarf offen
Weniger weit fortgeschritten sind die Verhandlungen mit unserem nördlichen Nachbarland. Nach ersten Abklärungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden derzeit verschiedene Fragen bundesintern geklärt. Auch hier verfolgt das Astra das Ziel, dass Fahrzeuge mit schweizerischen Händlerschildern uneingeschränkt auf deutschem Territorium verkehren dürfen.
 
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Kommentare


MP 23. September 2019 - 12:27
Wie sieht es in Frankreich aus?

Olivia Solari, Rechtsdienst AGVS 23. September 2019 - 15:04
Lieber MP Vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider sind uns keine Einzelheiten aus Frankreich bekannt bzw. ich habe bisher keine Meldungen über allfällige Bussen erhalten. Das Astra hat ebenfalls bislang keine diesbezüglichen Informationen. Wir werden selbstverständlich informieren, sollten wir über Neuigkeiten verfügen. Mit freundlichen Grüssen Olivia Solari

Anonyme 23. September 2019 - 19:06
Vielen Dank für die Auskunft. MfG MP

peter@hirn.ch 24. September 2019 - 10:17
Die Verhandlungen sind sehr wichtig. Es ist aber zu beachten, dass der Argwohn respektive der Neid einzelner Bevölkerungsgruppen gross ist gegenüber den Händlerschilder. Achtung, den schlafenden Feind nicht aufscheuchen.

Olivia Solari 24. September 2019 - 10:23
Sehr geehrter Herr Hirn Danke für diesen wertvollen Hinweis - selbstverständlich werden wir die Angelegenheit mit der nötigen Umsicht angehen. Mit freundlichen Grüssen Olivia Solari

ES 24. September 2019 - 10:06
und mit Österreich?

Olivia Solari 24. September 2019 - 10:28
Guten Tag ES Danke für Ihre Anfrage. Uns sind auch aus Österreich keine konkreten Bussen bekannt. Für weitere Fragen, welche unsere umliegenden Länder betreffen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: rechtsdienst@agvs-upsa.ch oder per Telefon: 031 307 15 34 an mich. Mit freundlichen Grüssen Olivia Solari

HP 24. September 2019 - 10:42
Ich finde das sehr gut, dass dem nachgegangen wird, und hoffe, dass bald Erfolge resultieren. Danke

David 24. September 2019 - 10:36
Wie sieht es eigentlich mit Frankreich und Österreich aus? Wir haben ja vier Nachbarn! In Frankreich machen Sie auch immer wieder schwierig und die Ösis sind auch nicht unbedingt erfreut wenn Sie ein U-Schild sehen!

Olivia Solari 24. September 2019 - 11:31
Guten Tag David Danke für Ihren Kommentar. Ihre Fragen sind bereits beantwortet worden. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, bitte wenden Sie sich an rechtsdienst@agvs-upsa.ch oder an 031 307 15 34. Mit freundlichen Grüssen Olivia Solari

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