10.06.2020
Schriftliche Durchführung der AGVS-Delegiertenversammlung vom 10.06.2020
17. April 2020 - agvs-upsa.ch: Schriftliche Durchführung der AGVS-Delegiertenversammlung vom 10. Juni 2020
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» eingestuft und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung angeordnet. Gemäss der zur Durchsetzung dieser Massnahmen erlassenen COVID-19-Verordnung 2 ist es unter anderem verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen durchzuführen. Dieses Verbot gilt gemäss der neuesten Verordnung bis zum 26. April 2020 (Verlängerung nicht ausgeschlossen).
Für Versammlungen von Gesellschaften enthält die COVID-19-Verordnung 2 Sondervorschriften, so dass die Stimmberechtigten ihre Rechte unter Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend Hygiene und sozialer Distanz wahrnehmen können. Der Veranstalter kann anordnen, dass die Stimmberechtigten ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form oder durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können.
Der Zentralvorstand hat unter den gegebenen Umständen entschieden, von dieser Sonderregelung Gebrauch zu machen, die auf den 10. Juni 2020 angesetzte Delegiertenversammlung also nach den Vorschriften der COVID-19-Verordnung 2 durchzuführen. Die Delegierten werden Gelegenheit erhalten, ihr Stimmrecht schriftlich auszuüben.
Die DV findet somit, wie bisher geplant, am Mittwoch, 10. Juni 2020 statt, jedoch in Bern und nicht in Saignelégier und leider unter Ausschluss von Delegierten und Gästen. Es werden nur diejenigen Personen teilnehmen, die minimal nötig sind, um die Versammlung zu leiten, die vorgängig abgegebenen Stimmen auszuwerten und ein Protokoll zu erstellen.
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» eingestuft und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung angeordnet. Gemäss der zur Durchsetzung dieser Massnahmen erlassenen COVID-19-Verordnung 2 ist es unter anderem verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen durchzuführen. Dieses Verbot gilt gemäss der neuesten Verordnung bis zum 26. April 2020 (Verlängerung nicht ausgeschlossen).
Für Versammlungen von Gesellschaften enthält die COVID-19-Verordnung 2 Sondervorschriften, so dass die Stimmberechtigten ihre Rechte unter Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend Hygiene und sozialer Distanz wahrnehmen können. Der Veranstalter kann anordnen, dass die Stimmberechtigten ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form oder durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können.
Der Zentralvorstand hat unter den gegebenen Umständen entschieden, von dieser Sonderregelung Gebrauch zu machen, die auf den 10. Juni 2020 angesetzte Delegiertenversammlung also nach den Vorschriften der COVID-19-Verordnung 2 durchzuführen. Die Delegierten werden Gelegenheit erhalten, ihr Stimmrecht schriftlich auszuüben.
Die DV findet somit, wie bisher geplant, am Mittwoch, 10. Juni 2020 statt, jedoch in Bern und nicht in Saignelégier und leider unter Ausschluss von Delegierten und Gästen. Es werden nur diejenigen Personen teilnehmen, die minimal nötig sind, um die Versammlung zu leiten, die vorgängig abgegebenen Stimmen auszuwerten und ein Protokoll zu erstellen.
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