Showrooms und Waschanlagen sollen offenbleiben

Forderung an den Bundesrat

Showrooms und Waschanlagen sollen offenbleiben

11. Januar 2021 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat entscheidet am 13. Januar über allfällige Verschärfungen der Corona-Massnahmen. Der AGVS setzt sich dafür ein, dass die Showrooms der Garagen und die Waschanlagen geöffnet bleiben. 

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Quelle: AGVS-Medien

cst. Die Lage rund um die Covid-19-Pandemie bleibt angespannt. Der Bundesrat plant deshalb, die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Den Kantonen wurden dabei zusätzlich eine Reihe von möglichen Verschärfungen zur Konsultation vorgelegt, darunter die schweizweite Schliessung von Läden – somit auch Showrooms der Garagen und Waschanlagen.
 
Der AGVS setzt sich mit Unterstützung des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv gegen eine schweizweite Schliessung der Läden und somit der Showrooms und Waschanlagen ein. Das fordert der AGVS in einem Brief an den Gesamtbundesrat.
Nebst der am Montag versandten Forderung an den Gesamtbundesrat haben sich der AGVS und die Sektionen direkt an die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK beziehungsweise an die jeweils zuständigen Regierungsrätinnen und -räte gewandt. Unterstützung erhält der AGVS auch durch den Verband Strassenverkehr FRS Strasseschweiz, der ebenfalls bei der GDK interveniert hat. 

Über die Verlängerung und eine allfällige Verschärfung der Corona-Massnahmen wird der Bundesrat nach der Konsultation der Kantone am 13. Januar 2021 definitiv entscheiden. Welche Auswirkungen dies für AGVS-Mitglieder und Garagisten im Allgemeinen haben wird, erfahren Sie auf den AGVS-Medien so rasch als möglich.
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