Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

Corona-Krise

Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.

In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»

In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.

Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
 


Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Barzahlungen vermeiden.
  • Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
  • Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
  • Eventplanung prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.

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Kommentare


Kundendienstberater 18. März 2020 - 7:37
Es stellt sich mir die Frage wie so ein Entscheid zustande kommen kann. Jedes Fahrzeug das bei uns zur Reparatur kommt geht durch unsere Hand. Ist das Loobying wirklich so stark in Bundesbern das man Geld über Gesundheit stellt? Man füllt sich wie der Bauer beim Schach.

Anonyme 18. März 2020 - 11:35
Und der Abstand im Betrieb kann auch nicht eingehalten werden, ich will mal sehen wie einer allein ein Getriebe von einem Nutzfahrzeug demontiert oder Carrosserie Bauteile selber de/montiert.

Anonym 18. März 2020 - 7:52
Was soll das ganze Theater, wenn trotzdem Kunden in die Garage kommen, Verkauf und Kundendienst und Zubehör offen ist. Keine Desinfektion am Fahrzeug vorgenommen wird. Kunden warten im Showroom auf ihr Fahrzeug und die Mitarbeiter fassen den Schlüssel und das Fahrzeug ohne Schutz an. Ohne ganz klare Regeln werden wir gewisse Menschen nicht von der Notwendigkeit überzeugen. Alles nur zum Kopfschütteln.

WK Arbeiter 18. März 2020 - 7:52
Dürfen unsere Verkäufer noch weiterhin Fahrzeuge abliefern? Sind noch immer am Ablieferungen Aufbereiten und Verkauf liefert fleissig ab.

agvs_admin 18. März 2020 - 10:39
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ob Ablieferungen weiterhin möglich sind, sind wir am Abklären und werden Sie so schnell wie möglich auf unseren Kommunikationskanälen informieren. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, AGVS Kommunikation

Verkauf oder Gesundheit? 18. März 2020 - 10:19
Trotz der Bund angeordnete «der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt. » Sind wir weiterhin offen und müssen Fahrzeuge an die Kunden zeigen Probefahrten ausführen und Fahrzeuge verkaufen!!!! Ist das legal? Wie kann sich das auf meiner Gesundheit auswirken? Kann mir der Arbeitgeber trotz den neuen Gesetzt bis 19. April den persönlichen Kontakt zu den Kunden zwingen? Muss ich bei 100% angemeldet Kurzarbeit trotzdem zum Arbeiten kommen? Danke

agvs_admin 18. März 2020 - 10:47
Guten Tag, ich verstehe Ihren Ärger. Das BAG schreibt im sogenannten FAQ (frequently asked questions), dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, sind wir zurzeit am Abklären und werden Sie so schnell wie möglich auf unseren Kommunikationskanälen informieren. Als AGVS können wir informieren, nicht aber das Verbot aussprechen. Ich rate Ihnen an, das Gespräch mit dem Betriebsverantwortlichen zu suchen. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

Anonyme 18. März 2020 - 11:28
Was ist mit der Probefahrten? Wollen wir die auch Online machen?!

Kritikerin 18. März 2020 - 13:22
Bei 100% angemeldeterKurzarbeit ist auch 100% Arbeitserlass. Man meldet Kurzarbeit ja nur an, da keine Arbeit vorhanden ist! Und nicht weil der GL sich den Lohn vom Arbeitnehmer fremd finanziert haben möchte. Alles andere ist Betrug! Sonst lieber 50% Kurzarbeit & der Mitarbeiter kommt 50% zur Arbeit oder arbeitet im Homeoffice, wenn überhaupt möglich.

Anonym, Bern 18. März 2020 - 10:25
Trotz klarem Verbot für Showroom/Öffentliche Räume sagt mein Chef ganz klar: "auch wenn Kunden rein kommen, wir verkaufen". Es ist ein Absperrband vom Eingang zum Kundendienst, jedoch alles offen, bei Verkaufsgesprächen wird einfach über die Absperrung getreten. Wie ist das nun genau geregelt?!?! Ich wohne mit einem Risikopatienten zusammen, der strikt nur Home-Office machen darf und keinen Kontakt haben dürfte. Reichen diese Massnahmen meines Arbeitgebers? Oder muss das Gebäude mit dem Verkauf richtig abgeschlossen werden?

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