Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

Corona-Krise

Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.

In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»

In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.

Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
 


Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Barzahlungen vermeiden.
  • Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
  • Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
  • Eventplanung prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.

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Kommentare


Karl 17. März 2020 - 15:18
Sie sind bestimmt Geschäftsführer. Die finden immer alles übertrieben wenn es ans Geld geht!

Müller 17. März 2020 - 14:43
Guten Tag, Wie sieht es mit Autoersatzteileverkäufer aus?

Unbekannt 17. März 2020 - 15:36
Sollten nach mir auch zu haben, da Kundenkontakt jeden Tag da ist. Jedes Ersatzteil wird in die Finger genommen... Ansteckung ist nur eine Frage der Zeit!

Hans-Peter 17. März 2020 - 15:02
Was passiert wenn ich einen Kunden bediene und er ein Fahrzeug kaufen will. Darf ich das überhaupt noch ? Müsste mal klar kommuniziert werden, wie es gehandhabt werden muss

Sergio 17. März 2020 - 15:16
Falls sich jemand nachweislich im Betrieb angesteckt hat was sind dann die Massnahmen?

agvs_admin 17. März 2020 - 15:49
Lieber Sergio, das Coronavirus soll nicht ungehindert weiterverbreitet werden. Dazu braucht es Selbstverantwortung: Wenn man grippenähnliche Symptome verspürt, sollte man sofort in Selbstisolation. Auch in Selbstquarantäne begeben Sie sich, wenn man nahen Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person hatte. Der Bundesrat spricht hier von fünf Tagen, da es etwa so lange dauert, bis die ersten Symptome zu erkennen sind. Dies hat aber nicht zur Folge, dass der gesamte Garagebetrieb, bzw. neu nur die Werkstatt, schliessen muss. Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, AGVS Kommunikation

Kundendienst 17. März 2020 - 15:30
Guten Tag Mein Arbeitsplatz ist an einem öffentlich zugänglichen Ort mit direktem Kundenkontakt. Ist das gemäss der Verordnung vom Bund legal? Würde gerne die 2 Meter Abstand einhalten, jedoch gibt es leider immer noch Ignoranten die plötzlich ½ Meter vor einem stehen und immer noch nicht begriffen haben, dass wir uns so nicht schützen können und nur alles schlimmer machen. Wir riskieren unsere Gesundheit für Geld und das kann nicht sein.

Müller 17. März 2020 - 15:37
Absperrbänder und Warntafeln aufstellen

agvs_admin 17. März 2020 - 16:54
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Massnahmen vom BAG finden Sie auf der Webseite: www.bag.admin.ch. Sie raten an, Abstand zu halten. Damit dieser eingehalten wird, können Sie, wie Herr oder Frau Müller bereits kommentiert hat, Absperrband verwenden. So kommunizieren Sie direkt, dass der Abstand eingehalten werden soll. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, AGVS Kommunikation

Chef 17. März 2020 - 15:40
Grüezi. Wie sieht es überhaupt mit bedienten Tankstellen aus? Manchmal muss man in das Auto einsteigen um etwas zu machen. Bei unserem Betrieb werden auch Schlüssel abgegeben um später abgeholt zu werden. Sind unsere Mitarbeiter dann geschützt? Danke für Feedback.

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