Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

Corona-Krise

Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.

In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»

In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.

Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
 


Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Barzahlungen vermeiden.
  • Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
  • Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
  • Eventplanung prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.

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Kommentare


agvs_admin 17. März 2020 - 10:52
Guten Tag, wir verstehen Ihren Ärger und Ihre Sorge! Der Bundesrat hat gestern die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung verschärft und entschieden, dass der Werkstattbetrieb für Transportmittel weitergeführt werden darf. Für den AGVS hat die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden und Kunden der Betriebe weiterhin Priorität. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

Rona Co 17. März 2020 - 10:37
Absolut unverständlich das hier nicht Flagge gezeigt wird. Wie kann es sein das wir weiterhin offen sind? Verkauf und Kundendienst: Es ist unmöglich die Hygienemassnahmen einzuhalten, diverse Kunden umgehen Absperrungen oder Markierungen, aber Hauptsache der Rubel rollt.

RENATO PACIFICO 17. März 2020 - 10:40
Der Kundendienst ist natürlich mit keinem Kundenkontakt zu verstehen... Danke für diesen Entscheid. Tagtäglich ist es anders... Richtlinien zu folgen ist natürlich wichtig, wenn sie klar sind. Die Werkstatt-Rendez-Vous sind fast alle vom Kunde annulliert. Die Teilen werden nicht immer geliefert. Was ist der Grund, warum der Verkauf und nicht der Kundendienst (Werkstatt) geschlossen werden soll? Danke für die Antwort. Mit freundlichen Grüssen

agvs_admin 17. März 2020 - 10:56
Guten Tag Herr Pacifico, wir haben, genau wie Sie, im Moment nur die Ausführungen des Bundesrates, welche für unsere Betriebe massgebend sind, z.B. ob die Garagenbetriebe den Showroom und den Verkauf geöffnet haben dürfen oder nicht. Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir diese auf allen Kanälen teilen. Wir sind mit Hochdruck daran, verbindliche Aussagen zu erhalten. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

Martin 17. März 2020 - 11:09
Wer ein Auto dieses Jahr kaufen will, kommt auch im August oder September und kauft sich dieses! Die Mechaniker steigen in Bakterienschleudern (Autos) alle paar Stunden / Minuten. Da bringt auch das ganze Desinfizieren nichts, denn das Virus überlebt gemäss Studie mehr als 2h in der Luft. Ausserdem kann man gut einen Monat Pikettdienst einrichten, für extreme Notfälle. Kunden, die Service machen wollen diesen Monat, kommen trotzdem immer noch zu uns und machen den Service halt 1 Monat später! Meine Frau bleibt zu Hause, weil das vom Betrieb verlangt wird, um sich nicht anzustecken und ich bin die potentielle Gefahr, die jeden Tag Kundenkontakt hat und nach Hause kommt zu Frau und Kinder. Bravo!

Salvi 17. März 2020 - 11:27
Danke an die AGVS für die Aufklärungsarbeit. Ich verstehe die Arbeitgeber sehr gut, den einen geht es besser als den anderen, aber es sitzen alle im selben Boot im Moment. Ich verstehe aber auch die Arbeitnehmer, die sich den Kunden, deren Autos, Tanksäulen usw. aussetzen müssen. Es gibt aber viele Möglichkeiten, Kunden in Notfällen trotzdem zu betreuen. Ich kenne ein Betrieb, der macht Wechselschichten alle 2 Wochen. Somit ist die Inkubationszeit gewährleistet. Es gäbe Möglichkeiten, aber es ist eine Zwickmühle, ich spüre, dass keiner so recht weiss, was er tun soll. Ich stehe hinter meinem Arbeitgeber egal welche Entscheidung noch kommt, aber mulmig ist mir schon. Wenn ich Kunden sehe, die am Desinfektionsmittel vorbeilaufen oder sich immer noch in die Hände husten. Schwierige Zeiten, aber es kommt schon alles gut. Grüsse aus Bern

Raemy Franz-Peter 17. März 2020 - 11:19
Beachtet den Bundesrats-Entschluss und bleibt gesund!

Rolf Saner 17. März 2020 - 11:21
Eingeschränkter Betrieb. Kunden werden bei verschlossenen Eingängen mit Hinweisschildern zum Klingeln und Einhalten der empfohlenen Massnahmen aufgefordert. Kunden werden, soweit möglich, mit Abstand ausserhalb des Gebäudes bedient.

Un Fassbar 17. März 2020 - 11:29
Also es tut mir ja wirklich leid, aber das hier ist einfach nur lächerlich! Dass ich bei einem der grössten Importeure der Schweiz stinknormal mit 5 Leuten im Büro weiterarbeiten soll (Ganzer Betrieb 60 Leute; alle arbeiten!), der Verkauf weiterhin offen hat, obwohl die Schweiz den Notstand ausgerufen hat! Wir nehmen es ja wie es aussieht richtig ernst mit dem Schutz der Kunden und Mitarbeiter!

Meierhöfli 17. März 2020 - 11:30
Zitat: Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden. Zitat ende. Die Ämter, wo die Mitarbeiter hinter Glasscheiben sitzen, dürfen nicht besucht werden!?! Aber bei uns an der Kundenfront ist das kein Problem?! Absolut nicht nachvollziehbar!

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