LED-Nachrüstlampe
Zahl der Woche
4. Juni 2021 agvs-upsa.ch – Zahlen bringen Sachverhalte auf den Punkt. Jede Woche blicken wir hinter eine Ziffer, welche die Automobilbranche aktuell bewegt. Heute dreht sich alles um einen Gesetzesartikel, der den Schweizer Garagisten Geduld in Bezug auf LED-Nachrüstlampen abverlangt.
Eine Revolution der Autolampe nennt es Hersteller Osram selbst. Seit Herbst 2020 bietet der deutsche Lichtspezialist zugelassene Autonachrüstlampen auf LED-Basis für den deutschen Markt an. Philipps ist im Mai 2021 mit seiner Ultinon Pro6000-LEDs nachgezogen. Die Night Breaker LED H7 von Osram hat als erste LED-Nachrüstlampe die Prüfverfahren des Tüv Süd bestanden und eine Strassenzulassung erhalten. Das heisst, die Prüfstelle hat die Osram-Lampe in den Scheinwerfern vieler Fahrzeugmodelle getestet und überprüft, ob sie die lichttechnischen Anforderungen für die Zulassung erfüllt.
Erhält nun auch der Schweizer Garagist dank der Umrüstung von Halogen auf LED die Möglichkeit, ein Zusatzgeschäft zu machen und erst noch etwas für die Umwelt zu tun? Die Antwort lautet: Noch nicht. Gemäss Artikel 73 Absatz 1 der Schweizer Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41) müssen austauschbare Leuchtmittel internationalen Vorschriften entsprechen. Für LED-Nachrüstlampen existieren aber derzeit keine internationalen Vorschriften. «Die Lampen besitzen keine internationale Genehmigung, beispielsweise auf Basis eines UN/ECE-Reglements. Das Ausrüsten der Fahrzeuge mit diesen Lampen ist daher in der Schweiz nicht erlaubt», erklärt Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen (Astra).
Zum ganzen Artikel im AUTOINSIDE auf Seite 38
Eine Revolution der Autolampe nennt es Hersteller Osram selbst. Seit Herbst 2020 bietet der deutsche Lichtspezialist zugelassene Autonachrüstlampen auf LED-Basis für den deutschen Markt an. Philipps ist im Mai 2021 mit seiner Ultinon Pro6000-LEDs nachgezogen. Die Night Breaker LED H7 von Osram hat als erste LED-Nachrüstlampe die Prüfverfahren des Tüv Süd bestanden und eine Strassenzulassung erhalten. Das heisst, die Prüfstelle hat die Osram-Lampe in den Scheinwerfern vieler Fahrzeugmodelle getestet und überprüft, ob sie die lichttechnischen Anforderungen für die Zulassung erfüllt.
Erhält nun auch der Schweizer Garagist dank der Umrüstung von Halogen auf LED die Möglichkeit, ein Zusatzgeschäft zu machen und erst noch etwas für die Umwelt zu tun? Die Antwort lautet: Noch nicht. Gemäss Artikel 73 Absatz 1 der Schweizer Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41) müssen austauschbare Leuchtmittel internationalen Vorschriften entsprechen. Für LED-Nachrüstlampen existieren aber derzeit keine internationalen Vorschriften. «Die Lampen besitzen keine internationale Genehmigung, beispielsweise auf Basis eines UN/ECE-Reglements. Das Ausrüsten der Fahrzeuge mit diesen Lampen ist daher in der Schweiz nicht erlaubt», erklärt Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen (Astra).
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Kommentare
Marco 15. Oktober 2021 - 9:47
PJS 13. November 2021 - 10:09
Subidoo 10. März 2022 - 15:17
Stammtisch nörgler 28. Juli 2022 - 21:55
RC 28. Dezember 2021 - 12:28
AF 23. August 2022 - 15:42