Schweizer Datenschutzgesetz
Chancen auf eine sinnvolle Regelung steigen
28. Januar 2020 agvs-upsa.ch – Die Chancen auf eine wirtschaftsfreundliche und zugleich EU-kompatible Ausgestaltung des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) steigen.
sco. Seit 1993 ist das Datenschutzgesetz in Kraft. Mit der Totalrevision soll das DSG ans Internet-Zeitalter angepasst und zudem internationalen Bestimmungen gerecht werden. Der AGVS und der Schweizerische Leasingverband (SLV) setzen sich gemeinsam für ein revidiertes DSG ein, das verträglich für die Wirtschaft und umsetzbar für das Gewerbe ist.
In diesem Engagement gibt es nun eine kleine Erfolgsmeldung: Der AGVS und der SLV haben sich beim Profiling, der Bewertung bestimmter Merkmale einer Person auf der Grundlage von automatisiert bearbeiteten Personendaten, gegen eine zu starke Einschränkung eingesetzt. Namentlich sollten keine unnötig verschärften Regelungen (insbesondere die Ausdrücklichkeit der Einwilligung und der Ausschluss der Rechtfertigungsmöglichkeit der Kreditfähigkeitsprüfung) an die Durchführung von Profiling geknüpft werden.
Anders als der Nationalrat folgte der Ständerat dieser Empfehlung nicht. Er hat eine Unterscheidung zwischen «gewöhnlichem Profiling» und «Profiling mit hohem Risiko» in die Gesetzesfahne aufgenommen.
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Weil diese Unterscheidung einen überschiessenden Swiss Finish mit unnötig scharfen Rechtsfolgen darstellt, der eine praktikable Durchführung von Profiling für viele Schweizer Unternehmen verunmöglichen würde, haben sich der AGVS und der SLV mit Blick auf das anstehende Differenzbereinigungsverfahren zwischen beiden Räten nochmals intensiv für die Rückkehr zum Beschluss des Nationalrats oder wenigstens für einen vernünftigen Kompromissvorschlag eingesetzt und sich bei Economiesuisse und dem Schweizerischen Gewerbeverband entsprechend eingebracht. Offensichtlich mit Erfolg: Gemäss Medienmitteilung vom 25. Januar 2020 beantragt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ihrem Rat, in Bezug auf das Profiling an der Differenz zum Ständerat und damit an der wirtschaftsfreundlichen Ausgestaltung des Nationalrats festzuhalten.
Die weiteren Beratungen und Beschlussfassungen in den beiden Räten werden zeigen, ob sich der Zwischenerfolg beim Profiling als definitiver Erfolg herausstellt oder nicht. Zumindest der Weg ist geebnet.
sco. Seit 1993 ist das Datenschutzgesetz in Kraft. Mit der Totalrevision soll das DSG ans Internet-Zeitalter angepasst und zudem internationalen Bestimmungen gerecht werden. Der AGVS und der Schweizerische Leasingverband (SLV) setzen sich gemeinsam für ein revidiertes DSG ein, das verträglich für die Wirtschaft und umsetzbar für das Gewerbe ist.
In diesem Engagement gibt es nun eine kleine Erfolgsmeldung: Der AGVS und der SLV haben sich beim Profiling, der Bewertung bestimmter Merkmale einer Person auf der Grundlage von automatisiert bearbeiteten Personendaten, gegen eine zu starke Einschränkung eingesetzt. Namentlich sollten keine unnötig verschärften Regelungen (insbesondere die Ausdrücklichkeit der Einwilligung und der Ausschluss der Rechtfertigungsmöglichkeit der Kreditfähigkeitsprüfung) an die Durchführung von Profiling geknüpft werden.
Anders als der Nationalrat folgte der Ständerat dieser Empfehlung nicht. Er hat eine Unterscheidung zwischen «gewöhnlichem Profiling» und «Profiling mit hohem Risiko» in die Gesetzesfahne aufgenommen.
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Weil diese Unterscheidung einen überschiessenden Swiss Finish mit unnötig scharfen Rechtsfolgen darstellt, der eine praktikable Durchführung von Profiling für viele Schweizer Unternehmen verunmöglichen würde, haben sich der AGVS und der SLV mit Blick auf das anstehende Differenzbereinigungsverfahren zwischen beiden Räten nochmals intensiv für die Rückkehr zum Beschluss des Nationalrats oder wenigstens für einen vernünftigen Kompromissvorschlag eingesetzt und sich bei Economiesuisse und dem Schweizerischen Gewerbeverband entsprechend eingebracht. Offensichtlich mit Erfolg: Gemäss Medienmitteilung vom 25. Januar 2020 beantragt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ihrem Rat, in Bezug auf das Profiling an der Differenz zum Ständerat und damit an der wirtschaftsfreundlichen Ausgestaltung des Nationalrats festzuhalten.
Die weiteren Beratungen und Beschlussfassungen in den beiden Räten werden zeigen, ob sich der Zwischenerfolg beim Profiling als definitiver Erfolg herausstellt oder nicht. Zumindest der Weg ist geebnet.
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