Lockerung der Corona-Massnahmen
Unbediente Waschanlagen öffnen noch im April – Showrooms voraussichtlich am 11. Mai
16. April 2020 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat lockert die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Am 27. April dürfen unbediente Autowaschanlagen öffnen, die Showrooms gehen je nach Entwicklung der Situation voraussichtlich am 11. Mai auf.
sco/pd. Der AGVS ist von dem Bundesratsentscheid enttäuscht: Die Showrooms hätten die Schweizer Garagisten gerne früher geöffnet. Vor einer Woche hatte der AGVS gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) seine Strategie für einen «Smart Restart» vorgestellt. Aus diesem Dokument, das gemeinsam mit auto-schweiz verfasst wurde, ging klar hervor, wie man die Showrooms unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Abstandsregelungen wieder in Betrieb nehmen will. Der Bundesrat wird am 29. April 2020 über die zweite Etappe entscheiden.
Erfreut zeigt sich der AGVS jedoch vom Entscheid der Landesregierung «unbediente öffentliche Anlagen, wie zum Beispiel Waschanlagen» am 27. April wieder in Betrieb zu nehmen. Der AGVS hatte sich in Abstimmung mit dem sgv und dem Tankstellenverband für eine rasche Öffnung eingesetzt – unter anderem mit einem Schreiben an Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Derzeit laufen Abklärungen mit dem Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), was dies für bediente Fahrzeugwaschanlagen bedeutet.
Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz ausgeweitet
Weiter hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben, wie beispielsweise Taxifahrer. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10 000 Franken, aber 90 000 Franken nicht übersteigt. Diese Selbstständigen können rückwirkend finanzielle Unterstützung beantragen, sagte Bundesrat Alain Berset an der Medienkonferenz vom Donnerstag.
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sco/pd. Der AGVS ist von dem Bundesratsentscheid enttäuscht: Die Showrooms hätten die Schweizer Garagisten gerne früher geöffnet. Vor einer Woche hatte der AGVS gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) seine Strategie für einen «Smart Restart» vorgestellt. Aus diesem Dokument, das gemeinsam mit auto-schweiz verfasst wurde, ging klar hervor, wie man die Showrooms unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Abstandsregelungen wieder in Betrieb nehmen will. Der Bundesrat wird am 29. April 2020 über die zweite Etappe entscheiden.
Erfreut zeigt sich der AGVS jedoch vom Entscheid der Landesregierung «unbediente öffentliche Anlagen, wie zum Beispiel Waschanlagen» am 27. April wieder in Betrieb zu nehmen. Der AGVS hatte sich in Abstimmung mit dem sgv und dem Tankstellenverband für eine rasche Öffnung eingesetzt – unter anderem mit einem Schreiben an Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Derzeit laufen Abklärungen mit dem Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), was dies für bediente Fahrzeugwaschanlagen bedeutet.
Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz ausgeweitet
Weiter hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben, wie beispielsweise Taxifahrer. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10 000 Franken, aber 90 000 Franken nicht übersteigt. Diese Selbstständigen können rückwirkend finanzielle Unterstützung beantragen, sagte Bundesrat Alain Berset an der Medienkonferenz vom Donnerstag.