Das müssen Sie zur E-Vignette wissen

Von U-Nummer bis Scheibenersatz

Das müssen Sie zur E-Vignette wissen

30. August 2023 agvs-upsa.ch – Seit dem 1. August kann man statt der klebenden auch die elektronische Vignette haben. Das freut sonntags auch U-Nummern-Nutzende. Wir erklären, wo es die neue Vignette gibt, wie sie funktioniert und was man sonst an Details rund um die digitale Variante wissen muss. Timothy Pfannkuchen

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Seit dem 1. August 2023 ist die E-Vignette erhältlich. Achtung: Neben der offiziellen Webpage gibt’s im Internet Seiten, die – zwar frech, aber legal – ominöse Gebühren draufschlagen. Fotos: Shutterstock/BAZG 

Stolze 38 Jahre lang war das Vignettenkleben ein so typisches Winterritual wie ein Käsefondue und die spannende alljährliche Frage: Passt die Vignettenfarbe diesmal zur Autolackierung? Aus, vorbei, passé: Zwar gibt es die Klebevignette weiterhin, aber neu auch eine elektronische Variante – erhältlich unter e-vignette.ch. Achtung: Wer die E-Vignette googelt, landet schnell auf dreisten, aber leider legalen Drittseiten, die sie gegen ominöse Aufschläge wie eine «Aktivierungsgebühr» und damit teurer als die regulären 40 Franken verkaufen.
 
Sparen mit U-Nummern und beim Autokauf

Anders als die Klebevignette ist die E-Variante nicht ans Auto, sondern ans Kontrollschild gebunden. Davon profitieren Wechselschildbesitzende, Garagistinnen und Garagisten, die sonn- und feiertags die (werktags nicht vignettenpflichtige) U-Nummer nutzen. Autokaufende, die ihr Kontrollschild an ein neues Auto hängen, benötigen keine neue Vignette mehr – und wer beispielsweise zügelt und ein neues Kontrollschild bekommt, kann im offiziellen Webshop die laufende Vignette auf ein neues Auto übertragen. Aber auch sonst dürften viele den Vorteil schätzen, nicht mehr die alte Vignette abschaben zu müssen (was zwar nie Pflicht war, aber bei zu vielen Vignetten konnte wegen behinderter Sicht gebüsst werden) und die neue aufzukleben. Wichtig: Ein Wechsel von Klebe- zur E-Vignette während des Gültigkeitsjahres ist (und nur dann!) mit Kostenersatz möglich, falls die Windschutzscheibe ausgewechselt werden muss (also wie bisher mit Ersatz durch die Versicherung). Wer freiwillig trotz Klebevignette zur E-Vignette greift, bekommt kein Geld zurück. 

Kontrolle erfolgt nur stichprobenartig

Der Bund will auf lange Sicht profitieren, indem die Kosten des Vignettensystems um 13 Millionen Franken sinken sollen, aber zuerst wird es durch weniger verkaufte Vignetten geschätzt gut 17 Millionen Franken Mindereinnahmen geben – was bei bisher 218 Millionen Franken Vignetteneinnahmen im Jahr nicht allzu dramatisch ist. Im Ausland kann man nur noch die E-Vignette erwerben, was gut ein Fünftel der Vignetten (die inklusive hierzulande gekauften bisher zu 40 Prozent an ausländischen Autos klebten) ausmacht. Kontrolliert wird nicht, wie anfangs geplant, durch Dauerkontrollen mit elektronischer Erfassung, sondern weiterhin stichprobenartig mit teils neuen Spezialgeräten. Wie bisher bei der Klebevignette (die der Bund abschaffen will, falls deren Anteil unter zehn Prozent fällt) gilt: Wer keine 40 Franken für die Vignette ausgibt, zahlt auf Nationalstrassen 200 Franken Ordnungsbusse und muss zudem eine Vignette kaufen.

Die 2024er-Vignette gibt’s erst ab 1.12.

So funktioniert die E-Vignette: Auf e-vignette.ch des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Sprache anwählen, das Land und Kontrollschild eingeben, Kaufen. Preis wie gewohnt 40 Franken, bezahlbar via Twint oder Kreditkarte. Die Gültigkeitsdauer: wie bisher 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar Folgejahr. Links zum Check, ob es bereits eine E-Vignette für ein bestimmtes Kontrollschild gibt, und Links zu Antworten auf alle Fragen rund um die Vignette gibt es hier ebenfalls.

Gut zu wissen: Wer eine E-Vignette kauft, erwirbt bis 30. November automatisch die des laufenden Jahres, die 2024er-E-Vignette gibt es erst ab dem 1. Dezember 2023. Am Anfang wurden derart viele E-Vignetten versehentlich gekauft, dass das BAZG in der ersten Woche diese noch rückerstattete. Damit ist nun Schluss: Genau wie bei der Klebevignette wird nichts zurückerstattet (etwa, wenn man versehentlich eine E-Vignette gekauft hat, obwohl man eine Klebevignette hat). Die einzige Ausnahme: Wer für dasselbe Kontrollschild versehentlich noch eine zweite Vignette kauft, kann sich das rückerstatten lassen. Und daran, die neue Vignette zu kaufen, muss man auch in der digitalen Welt weiterhin selbst denken. 
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Kommentare


L. Grossenbacher 30. August 2023 - 14:18
Gibt es für die Garagisten eine Möglichkeit um zu Prüfen, ob ein Kundenfahrzeug eine gültige E-Vignette hat, auch wenn der Kunde beim Lösen der E-Vignette die Freigabe "Öffentlich einsehbar" nicht erteilt hat? Ich denke da an mögliche Probefahrten auf der Autobahn mit den Kundenfahrzeugen während einem Werkstattaufenthalt. Danke für die Antwort.

agvs_admin 30. August 2023 - 14:52
Nach unserer Kenntnis nach derzeitigem Stand nicht. Jedoch empfiehlt das BAZG beim Kauf die öffentliche Sichtbarkeit und ist es Kundinnen und Kunden möglich, diese Sichtbarkeit auch nachträglich freizugeben. Bei einem versehentlichen Kauf z. B. einer Garage für ein Kundenfahrzeug, obwohl für jenes bereits die Vignette gelöst wurde, kann die unnötigerweise bezogene zweite E-Vignette gegen Kaufquittung rückerstattet werden. Freundliche Grüsse, AGVS Schweiz

Peter Fischer 30. August 2023 - 17:00
Es wäre administrativ einfacher, wenn wir Garagisten auf einer Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug, während der Arbeitszeit, grundsätzlich von der Vignettenpflicht befreit wären.

Walter Muggli 5. September 2023 - 10:47
Nehmt doch einfach das Händlerschild mit auf die Probefahrt.... !!!

agvs_admin 8. September 2023 - 12:26
Wenn dazu das reguläre Kontroll- durch das Händlerschild ersetzt wird, ist dies möglich.

S.russi 5. September 2023 - 11:27
Ist es möglich, als Garagist mit mehreren Nummern, für alle Nummern auf einmal Vignetten zu bestellen oder muss für jede Autonummer ein Formular ausgefüllt werden?

agvs_admin 8. September 2023 - 12:28
Nach derzeitigem Stand besteht für Firmen die Möglichkeit, sich beim «Via Portal» des BAZG zu registrieren, um mehrere E-Vignetten zugleich zu erwerben und diese zu managen (z.B. Quittung versenden oder Änderung bei Kontrollschildwechsel).

Christian Maier 5. September 2023 - 14:41
Als Garage konnten wir in der Vergangenheit über die ESA Vignetten en bloc und mit Skonto beziehen. Ist in Zukunft auch eine Garagenlösung (z. B. Monatsrechnung, Onlineguthaben o. ä.) angedacht oder muss jede Vignette einzeln erworben und bezahlt werden?

agvs_admin 8. September 2023 - 12:28
Nach derzeitigem Stand besteht für Firmen die Möglichkeit, sich beim «Via Portal» des BAZG zu registrieren, um mehrere E-Vignetten zugleich zu erwerben und diese zu managen (z.B. Quittung versenden oder Änderung bei Kontrollschildwechsel).

Walter Stöcklin 26. November 2023 - 8:51
Wollte di Vignete für 2024 kaufen ist aber für das 2023 gültig! Kann man das ändern?