Motion Pfister im Ständerat
«Die Gerichte werden verpflichtet, die Regeln anzuwenden»
15. März 2022 agvs-upsa.ch – Erfolg für den AGVS und seine Koalitionspartner: Der Ständerat hat am Montag, 14. März, eine Motion des Zuger Nationalrats Gerhard Pfister (die Mitte) mit grosser Mehrheit an den Bundesrat überwiesen. Die Motion verpflichtet ihn, den bisher ungenügenden Vollzug der KFZ-Bekanntmachung über eine Verordnung sicherzustellen.
Vom Plus an Wettbewerb profitiert sowohl der Garagist als auch seine Kunden. Quelle: AGVS-Medien
kro. Die seit 2002 bestehende KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Weko) hat zum Ziel,
einen gesunden Wettbewerb im Autogewerbe zugunsten der Konsumenten zu sichern. Sie gibt den Garagisten, Zulieferern und anderen Marktteilnehmern unter anderem die Möglichkeit, mehrere Automarken zu führen. Der Garagist hat einen gewissen Kündigungsschutz und auch Nichtmarkenbetriebe erhalten Zugang zu technisch wichtigen Informationen für den Fahrzeugunterhalt.
So weit, so gut. Nur: Die KFZ-Bekanntmachung wurde bisher nicht im Sinne des Erfinders vollzogen. Die Wettbewerbskommission (Weko) konnte die KFZ-Bekanntmachung mangels Ressourcen nicht durchsetzen; sie verwies alle Anzeigen an das jeweils zuständige Zivilgericht. Dieses ist jedoch nicht an die KFZ-Bekanntmachung gebunden und hat sie deshalb nicht umgesetzt. Die Folge: Garagisten, freie Automobilimporteure, Zulieferer, welche die Regeln der KFZ-Bekanntmachung gegenüber internationalen Herstellern durchsetzen wollten, scheiterten vor Gericht. Der Rechtsschutz wurde so unterlaufen.
Breite Allianz brachte Erfolg
«Die nun angenommene Motion und die damit verbundene Verordnung wird das jetzt ändern, indem die Zivilgerichte verpflichtet sind, die Regeln anzuwenden», sagt Olivia Solari, Rechtsdienst & Politik beim AGVS (siehe Interview unten). Damit wird es Betrieben und Dienstleistern ermöglicht, Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie ein Mindestmass an unternehmerischer Freiheit zu behalten. Als Alternative für den Konsumenten wie auch für den Betrieb ermöglicht die Motion beziehungsweise die Verordnung weiterhin den Parallel- und Direktimportmarkt. Es werden zugunsten der Garagisten und Dienstleister wie letztlich auch für die Konsumenten faire Bedingungen geschaffen, um Marktmachtmissbräuche durch Hersteller und Importeure zu verhindern. Davon profitieren in erster Linie die Kundinnen und Kunden. Und nachgelagert auch die 39'000 Mitarbeitenden in den Betrieben des Schweizer Autogewerbes.
Die Motion Pfister wurde unterstützt von einer breiten Allianz aus Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS), dem Verband Freier Autohandel Schweiz (VFAS), dem Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie (VSS), 2rad Schweiz, dem Automobil Club der Schweiz (ACS), den Gewerkschaften Syna und Unia, Carrosserie Suisse und dem Branchenverband Swiss Automotive Aftermarket (SAA).
Vom Plus an Wettbewerb profitiert sowohl der Garagist als auch seine Kunden. Quelle: AGVS-Medien
kro. Die seit 2002 bestehende KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Weko) hat zum Ziel,
einen gesunden Wettbewerb im Autogewerbe zugunsten der Konsumenten zu sichern. Sie gibt den Garagisten, Zulieferern und anderen Marktteilnehmern unter anderem die Möglichkeit, mehrere Automarken zu führen. Der Garagist hat einen gewissen Kündigungsschutz und auch Nichtmarkenbetriebe erhalten Zugang zu technisch wichtigen Informationen für den Fahrzeugunterhalt.
So weit, so gut. Nur: Die KFZ-Bekanntmachung wurde bisher nicht im Sinne des Erfinders vollzogen. Die Wettbewerbskommission (Weko) konnte die KFZ-Bekanntmachung mangels Ressourcen nicht durchsetzen; sie verwies alle Anzeigen an das jeweils zuständige Zivilgericht. Dieses ist jedoch nicht an die KFZ-Bekanntmachung gebunden und hat sie deshalb nicht umgesetzt. Die Folge: Garagisten, freie Automobilimporteure, Zulieferer, welche die Regeln der KFZ-Bekanntmachung gegenüber internationalen Herstellern durchsetzen wollten, scheiterten vor Gericht. Der Rechtsschutz wurde so unterlaufen.
Breite Allianz brachte Erfolg
«Die nun angenommene Motion und die damit verbundene Verordnung wird das jetzt ändern, indem die Zivilgerichte verpflichtet sind, die Regeln anzuwenden», sagt Olivia Solari, Rechtsdienst & Politik beim AGVS (siehe Interview unten). Damit wird es Betrieben und Dienstleistern ermöglicht, Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie ein Mindestmass an unternehmerischer Freiheit zu behalten. Als Alternative für den Konsumenten wie auch für den Betrieb ermöglicht die Motion beziehungsweise die Verordnung weiterhin den Parallel- und Direktimportmarkt. Es werden zugunsten der Garagisten und Dienstleister wie letztlich auch für die Konsumenten faire Bedingungen geschaffen, um Marktmachtmissbräuche durch Hersteller und Importeure zu verhindern. Davon profitieren in erster Linie die Kundinnen und Kunden. Und nachgelagert auch die 39'000 Mitarbeitenden in den Betrieben des Schweizer Autogewerbes.
Die Motion Pfister wurde unterstützt von einer breiten Allianz aus Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS), dem Verband Freier Autohandel Schweiz (VFAS), dem Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie (VSS), 2rad Schweiz, dem Automobil Club der Schweiz (ACS), den Gewerkschaften Syna und Unia, Carrosserie Suisse und dem Branchenverband Swiss Automotive Aftermarket (SAA).
«Der Bundesrat lag falsch»
Als Dachverband von rund 4000 Schweizer Garagenbetrieben hat der AGVS den Entscheid des Ständerates mit grosser Genugtuung zur Kenntnis genommen. Olivia Solari vom AGVS-Rechtsdienst weist darauf hin, dass nichts neues geschaffen, sondern nur Bestehendes auch tatsächlich umgesetzt werde.
Olivia Solari, die Durchsetzung der KFZ-Bekanntmachung hat eine lange Geschichte. Wie lange arbeitet der AGVS zusammen mit verschiedenen Partnern schon daran?
Olivia Solari, AGVS-Juristin: Der AGVS setzt sich seit mehr als zehn Jahren für die Weiterführung der KFZ-Bekanntmachung ein. Unterstützt wurden wir dabei immer von unseren Allianz-Partner. Die Zusammenarbeit hat also bereits eine lange Tradition und ist sicher ein wichtiger Grund für unseren Erfolg.
Der Bundesrat hat sich geweigert, die Motion von Gerhard Pfister anzunehmen, wurde jetzt aber durch National- und Ständerat verpflichtet, auf Stufe einer Verordnung zu handeln. Wo lag der Bundesrat falsch?
Der Bundesrat geht fälschlicherweise davon aus, dass sich ein einzelner Garagist an die Wettbewerbskommission wenden und er von ihr Unterstützung erwarten kann. Das entspricht aber keineswegs den Tatsachen. Vielmehr werden die Garagisten an die Zivilgerichte verwiesen, welche die KFZ-Bekanntmachung nicht zwingend anwenden müssen. Die KFZ-Verordnung wird dies korrigieren und die Gerichte wären verpflichtet, die Regeln anzuwenden. Schliesslich behauptet der Bundesrat, dass durch die Verordnung zusätzliche Regeln erschaffen werden. Auch diese Behauptung ist falsch, die seit 2010 bestehenden Regeln werden endlich verbindlich und müssen umgesetzt werden. Es wird also nichts Neues geschaffen, sondern lediglich das Bestehende auch tatsächlich umgesetzt.
Was regelt die Verordnung für Garagisten ganz konkret?
Die Motion Pfister weitet den Schutz nicht aus und ist daher auch keine strukturelle Massnahme. Sie sorgt einzig für Wirksamkeit und Verbindlichkeit der bereits bestehenden Regeln bei Gerichten und Behörden. Das Ziel der Motion Pfister ist eine effiziente und effektive Durchsetzung der Regeln der KFZ-Bekanntmachung zum Schutz des Wettbewerbs.
Als Dachverband von rund 4000 Schweizer Garagenbetrieben hat der AGVS den Entscheid des Ständerates mit grosser Genugtuung zur Kenntnis genommen. Olivia Solari vom AGVS-Rechtsdienst weist darauf hin, dass nichts neues geschaffen, sondern nur Bestehendes auch tatsächlich umgesetzt werde.
Olivia Solari, die Durchsetzung der KFZ-Bekanntmachung hat eine lange Geschichte. Wie lange arbeitet der AGVS zusammen mit verschiedenen Partnern schon daran?
Olivia Solari, AGVS-Juristin: Der AGVS setzt sich seit mehr als zehn Jahren für die Weiterführung der KFZ-Bekanntmachung ein. Unterstützt wurden wir dabei immer von unseren Allianz-Partner. Die Zusammenarbeit hat also bereits eine lange Tradition und ist sicher ein wichtiger Grund für unseren Erfolg.
Der Bundesrat hat sich geweigert, die Motion von Gerhard Pfister anzunehmen, wurde jetzt aber durch National- und Ständerat verpflichtet, auf Stufe einer Verordnung zu handeln. Wo lag der Bundesrat falsch?
Der Bundesrat geht fälschlicherweise davon aus, dass sich ein einzelner Garagist an die Wettbewerbskommission wenden und er von ihr Unterstützung erwarten kann. Das entspricht aber keineswegs den Tatsachen. Vielmehr werden die Garagisten an die Zivilgerichte verwiesen, welche die KFZ-Bekanntmachung nicht zwingend anwenden müssen. Die KFZ-Verordnung wird dies korrigieren und die Gerichte wären verpflichtet, die Regeln anzuwenden. Schliesslich behauptet der Bundesrat, dass durch die Verordnung zusätzliche Regeln erschaffen werden. Auch diese Behauptung ist falsch, die seit 2010 bestehenden Regeln werden endlich verbindlich und müssen umgesetzt werden. Es wird also nichts Neues geschaffen, sondern lediglich das Bestehende auch tatsächlich umgesetzt.
Was regelt die Verordnung für Garagisten ganz konkret?
Die Motion Pfister weitet den Schutz nicht aus und ist daher auch keine strukturelle Massnahme. Sie sorgt einzig für Wirksamkeit und Verbindlichkeit der bereits bestehenden Regeln bei Gerichten und Behörden. Das Ziel der Motion Pfister ist eine effiziente und effektive Durchsetzung der Regeln der KFZ-Bekanntmachung zum Schutz des Wettbewerbs.
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