Im Recycling ist die Schweiz Vorbild der EU

Empa-Forschung als Basis

Im Recycling ist die Schweiz Vorbild der EU

26. Juli 2023 agvs-upsa.ch – Die Schweiz macht es längst vor, die EU zieht nach. Dank von der EU vorgeschlagener neuer Massnahmen nach Schweizer Forschung und Vorbild könnten wertvolle Materialien in Altfahrzeugen in grossem Umfang recycelt werden.

artikel_schrott.jpgFoto: Istock

pd/jas. Neufahrzeuge sind für rund zehn Prozent des Kunststoffbedarfs in der EU verantwortlich. Zudem ist der Automobilsektor Hauptverbraucher von Rohstoffen wie Alu, Magnesium, Platinmetallen oder Seltenen Erden. Nun will die EU die Kreislaufwirtschaft im Autosektor stärken, damit mehr wiederverwertet wird. Das neue Regelwerk, das die Europäische Kommission letzte Woche für die EU-Altautorichtlinie vorgeschlagen hat, basiert massgeblich auf Forschung der Empa – und hat das Schweizer Autorecyclingwesen als Vorbild.

«Alle Menschen in Europa sollten in der Lage sein, so nachhaltig wie möglich von A nach B zu gelangen. In den nächsten Jahren werden immer mehr emissionsfreie Fahrzeuge auf den Markt kommen, wodurch die Nachfrage nach wertvollen Rohstoffen steigen wird», sagt dazu Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission. «Mit unserem Vorschlag wird sichergestellt, dass Fahrzeugkomponenten ein zweites Leben ermöglicht und der Umweltfussabdruck unseres Strassenverkehrs erheblich verringert wird.»

artikel_timmermans.jpgFrans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission. Foto: EU

Derzeit weniger als 20 Prozent Recycling
Jedes Jahr landen mehr als sechs Millionen Fahrzeuge in Europa auf dem Schrottplatz. Ein unsachgemässer Umgang führt zu Wertverlusten und zu Umweltverschmutzung. Hier besteht Verbesserungsbedarf, denn derzeit werden in der EU weniger als 20 Prozent der aus Altfahrzeugen gewonnenen Kunststofffraktionen recycelt; kritische Rohstoffe wie Seltenerdelemente in Elektromotoren oder Palladium in Elektronik werden meist gar nicht zurückgewonnen. Die Challenge besteht darin, die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe und anderer Materialien zu erhöhen, bevor Altfahrzeuge geschreddert werden – wie es derzeit gängige Praxis ist.

artikel_flins.jpgDer franzöische Hersteller Renault versucht in seiner «Re-Factory» in Flins (F) den Ansatz der Kreislaufwirtschaft im Autosektor schon umzusetzen. Foto: Renault

Seit mehreren Jahren unterstützen Forschende der Empa-Abteilung Technologie und Gesellschaft aus St. Gallen unter der Leitung von Patrick Wäger das Bundesamt für Umwelt bei der Verbesserung des Auto- und Elektronik-Recyclings durch «Science-for-Policy»-Projekte. Ein kürzlich abgeschlossenes Projekt untersuchte etwa, wie eingebettete elektronische Geräte aus Altfahrzeugen entfernt und separat zu recyceln sind, und zwar unter technischen wie ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Aufgrund ihres Knowhows und ihrer Erfahrung wurden die Empa-Forschenden nun von der EU-Kommission angefragt, zusammen mit anderen Experten Empfehlungen zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit im Automobilsektor abzugeben.

Nach den neuen Bestimmungen müssten Elektrofahrzeuge so konstruiert sein, dass ihr E-Motor ausgebaut werden kann, um ihn zu reparieren oder wiederzuverwenden. Die Hersteller müssen die Verwerter über die verwendeten kritischen Rohstoffe informieren und bestimmte Bauteile, die diese Materialien enthalten, kennzeichnen. Der E-Motor muss vor der Verschrottung ausgebaut werden, und bestimmte elektronische Komponenten (wie Infotainmentsysteme) müssen vor dem Schreddern eines Fahrzeugs entfernt werden.
 

Das muss ein AGVS-Garagist übrigens über die Handhabung von Altfahrzeugen und das Autorecycling hierzulande wissen:

Wie sich Altfahrzeuge von Occasionen unterscheiden
Der korrekte Umgang mit Altfahrzeugen und insbesondere die Unterscheidung zwischen Occasionen und Schrott ist für Garagisten nicht immer ganz einfach. Anleitungen dazu hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu).
Das sind die Kriterien, um als Garagist zu entscheiden, ob ein Auto statt einer Occasion ein Altfahrzeug ist:
• Ausgebrannte Fahrzeuge.
• Fahrzeuge, deren Motorraum und Fahrgastzelle grossteils geflutet wurden (z.B. mit Wasser, Schlamm usw.).
• Fahrzeuge, die zur Demontage oder zur Gewinnung von Ersatzteilen bestimmt sind.
• Fahrzeuge, die stark deformiert sind und mehr als 55 Schadenpunkte aufweisen. Um das dazu benötigte Schadenspunkteschema einzusehen, hier klicken.
 artikel-flins.jpgMit der «Re-Factory» kombiniert Renault in Flins, vier Aktivitätszentren, die sich auf den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs und die Kernelemente der Kreislaufwirtschaft konzentriere: Zulieferer, Öko-Design, wirtschaftliche Funktionalität, Wartung, Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Recycling. Foto: Renault
 
So ist das Recycling in der Schweiz organisiert
• Handelt es sich um ein Altfahrzeug, darf ein Garagist dieses nur einem Entsorgungsunternehmen übergeben, das über die Bewilligung zur Entgegennahme von Altfahrzeugen verfügt. Heute werden 97 Prozent der Altfahrzeuge, die ausser Betrieb genommen werden, in der Schweiz rezykliert.
• Altfahrzeuge, die als kontrollpflichtige Abfälle gelten, dürfen nur mit Bewilligung des Bafu exportiert werden. Im Verfahren zur Erteilung der Ausfuhrbewilligung prüft das Bafu, ob die Unternehmen, die die Abfälle entgegennehmen, die schweizerischen Umweltvorschriften einhalten.
• Bewilligungsfrei als Ware dürfen nur Fahrzeuge exportiert werden, die nicht als Altfahrzeuge gelten. Exporte können nur in Mitgliedstaaten der EU und der OECD bewilligt werden. Beim Export von Occasionsautos muss der (annullierte) Fahrzeugausweis mitgeführt werden.
 
So erfolgt die korrekte Lagerung von Altautos
Was Garagisten über die korrekte Lagerung von Altfahrzeugen auf dem Garagenareal wissen müssen, fasst Markus Peter, beim AGVS Leiter Technik & Umwelt, zusammen. Gerade bei Altfahrzeugen mit Tropfverlusten gibt es Wichtiges bezüglich Gewässerschutz zu beachten. «Für eine korrekte Entwässerung ist die Unterscheidung in betriebssichere und nicht betriebssichere Fahrzeuge grundlegend. Als betriebssicher gelten Fahrzeuge, welche die gesetzlichen Anforderungen an Strassenfahrzeuge erfüllen sowie innerhalb der gesetzlichen Fristen der Strassenverkehrsämter bzw. Motorfahrzeugkontrollstellen geprüft sind und keine Flüssigkeitsverluste aufweisen. Bei betriebssicheren Fahrzeugen sollte der Abstellplatz idealerweise über eine Versickerung mit Bodenpassage verfügen. Akzeptiert wird auch die Einleitung über einen Schlammsammler in die Regenabwasser- oder Mischabwasserkanalisation. Bei nicht betriebssicheren Fahrzeugen sind die Anforderungen an Abstellplätze höher. Am besten werden solche Fahrzeuge auf einem überdachten, befestigten und abflusslosen Platz gelagert. Unbefestigte Plätze sind für die Lagerung nicht betriebssicherer Fahrzeuge oder Fahrzeugteile zur Entsorgung nicht zulässig. Falls der befestigte Platz einen Abfluss aufweist, muss das Abwasser über Schlammfang und Mineralölabscheider in die Schmutzwasserkanalisation zur kommunalen Abwasserreinigungsanlage geleitet werden. Für weitere Informationen kann das Merkblatt des Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) zum Umweltschutz im Auto- und Transportgewerbe konsultiert werden. Dieses steht kostenlos als Download auf der VSA-Webseite zur Verfügung.»
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