Diesel-Fahrverbote
«Ist auf Bundesebene kein Thema»
abi. Herr Reinhardt, wie steht es um das Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge in Genf?
Lukas Reinhardt: Genf ist derzeit der einzige Kanton, der die gesetzlichen Grundlagen für ein befristetes Dieselfahrverbot geschaffen hat. Die Genfer Sektionen der Astag und des TCS haben gegen das Gesetz Rekurs eingelegt, da das Vorhaben gegen Bundesrecht und die Wirtschaftsfreiheit verstösst. Die Kompetenz für die Einführung von Umweltplaketten liegt allein beim Bund und nicht bei den Kantonen.
Wie sieht es auf Bundesebene aus?
Die Schaffung von Umweltzonen ist auf Bundesebene kein Thema. Dies hat die damalige Bundesrätin Doris Leuthard 2017 in einem Brief an die Genfer Regierung klar gemacht. Eine entsprechende Vernehmlassung 2010 hat gezeigt, dass die grosse Mehrheit (auch der Kantone) Umweltzonen ablehnt. Einem hohen Verwaltungsaufwand steht keine messbare Wirkung gegenüber. Zudem könnte ein solches System kontraproduktiv sein, da es zu Umfahrungsverkehr führen dürfte.
Wie ist die Einschätzung des TCS: Wird es in Zukunft zu Fahrverboten in der Schweiz kommen?
Die Forderung nach Dieselfahrverboten in der Schweiz ist reiner Populismus. Denn die Situation hierzulande ist nicht mit Deutschland vergleichbar. Die NOX-Grenzwerte werden in der Schweiz weitgehend eingehalten und dies trotz tieferem Grenzwert (30 Mikrogramm/m3) als in Deutschland (40 Mikrogramm/m3). Würde in der Schweiz derselbe Grenzwert wie in Deutschland gelten, gäbe es in der Schweiz kaum Grenzwertüberschreitungen.
Warum bringt ein solches Fahrverbot nichts?
Bei Stickoxid-Emissionen liegt der PW-Anteil nicht einmal bei 20 Prozent der Gesamtemissionen. Wenn nun wie beispielsweise in Genf für einen Teil der Dieselfahrzeuge ein befristetes oder auch dauerhaftes Fahrverbot ausgesprochen wird, macht dies auf die Gesamtemissionen so wenig aus, dass bei den Immissionen kein Unterschied mehr spürbar ist.
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