Bundesrat startet Vernehmlassung
Motorfahrzeugzulassung ab 2026 digital
14. August 2024 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat hat beschlossen, das Typengenehmigungsverfahren von Motorfahrzeugen zu digitalisieren und zu vereinfachen. Damit sollen künftig alle am Zulassungsprozess beteiligten Stellen rasch und einfach Zugriff auf die relevanten Daten erhalten. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Motorfahrzeugzulassung soll gemäss dem Wunsch des Bundesrates ab 2026 digital erfolgen. Fotos: AGVS-Medien
pd. In der Schweiz können heute neue Fahrzeuge mittels einer Typengenehmigung, eines Datenblatts, einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity – CoC) sowie mit Konformitätsbeglaubigungen oder -erklärungen oder mit einer umfassenden technischen Prüfung einzeln zum Verkehr zugelassen werden. Ab 2026 wird in der EU ein neues Zulassungsverfahren für gesamtgenehmigte Fahrzeuge (Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Lastwagen, Gesellschaftswagen und Anhänger) umgesetzt. Hersteller stellen zum Teil heute bereits den Zulassungsbehörden elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen für das Zulassungsverfahren neuer Fahrzeuge zur Verfügung, das sogenannte eCoC. Gleichzeitig wird das bisherige CoC in Papierform nicht mehr obligatorisch ausgestellt werden müssen. Da mehr als 80 Prozent der Fahrzeuge auf Schweizer Strassen auf der Basis einer europäischen Gesamtgenehmigung zugelassen werden, will der Bundesrat das Schweizer Recht anpassen, um von den Vorteilen des eCoC zu profitieren.
Weniger Aufwand – präzisere Fahrzeugdaten
Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der administrative Aufwand, er erfolgt grösstenteils papierlos. Sämtliche beteiligten Stellen (Hersteller, Importeure, Verkäufer, Zulieferer, Spediteure, Werkstätten und Behörden) erhalten Zugriff auf die Daten der jeweiligen Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit eCoC kann das Bundesamt für Strassen auch rasch und mit wenig Aufwand die für die Zulassung beim Kanton notwendigen Daten bereitstellen. Neu ist zudem, dass relevante technische Daten für jedes einzelne Fahrzeug individuell elektronisch erfasst werden. Diese präzisen Einzelfahrzeugdaten bringen unter anderem Vorteile in der statistischen Auswertung der Zulassungsdaten. So wird unter anderem die Auswertung des CO2-Ausstosses von Neuwagen künftig genauer.
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu den notwendigen Änderungen der betroffenen Verordnungen eröffnet. Sie dauert bis zum 14. November 2024. Der AGVS wird sich, falls nötig, für die Belangen der Garagistinnen und Garagisten einbringen.
Motorfahrzeugzulassung soll gemäss dem Wunsch des Bundesrates ab 2026 digital erfolgen. Fotos: AGVS-Medien
pd. In der Schweiz können heute neue Fahrzeuge mittels einer Typengenehmigung, eines Datenblatts, einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity – CoC) sowie mit Konformitätsbeglaubigungen oder -erklärungen oder mit einer umfassenden technischen Prüfung einzeln zum Verkehr zugelassen werden. Ab 2026 wird in der EU ein neues Zulassungsverfahren für gesamtgenehmigte Fahrzeuge (Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Lastwagen, Gesellschaftswagen und Anhänger) umgesetzt. Hersteller stellen zum Teil heute bereits den Zulassungsbehörden elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen für das Zulassungsverfahren neuer Fahrzeuge zur Verfügung, das sogenannte eCoC. Gleichzeitig wird das bisherige CoC in Papierform nicht mehr obligatorisch ausgestellt werden müssen. Da mehr als 80 Prozent der Fahrzeuge auf Schweizer Strassen auf der Basis einer europäischen Gesamtgenehmigung zugelassen werden, will der Bundesrat das Schweizer Recht anpassen, um von den Vorteilen des eCoC zu profitieren.
Weniger Aufwand – präzisere Fahrzeugdaten
Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der administrative Aufwand, er erfolgt grösstenteils papierlos. Sämtliche beteiligten Stellen (Hersteller, Importeure, Verkäufer, Zulieferer, Spediteure, Werkstätten und Behörden) erhalten Zugriff auf die Daten der jeweiligen Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit eCoC kann das Bundesamt für Strassen auch rasch und mit wenig Aufwand die für die Zulassung beim Kanton notwendigen Daten bereitstellen. Neu ist zudem, dass relevante technische Daten für jedes einzelne Fahrzeug individuell elektronisch erfasst werden. Diese präzisen Einzelfahrzeugdaten bringen unter anderem Vorteile in der statistischen Auswertung der Zulassungsdaten. So wird unter anderem die Auswertung des CO2-Ausstosses von Neuwagen künftig genauer.
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu den notwendigen Änderungen der betroffenen Verordnungen eröffnet. Sie dauert bis zum 14. November 2024. Der AGVS wird sich, falls nötig, für die Belangen der Garagistinnen und Garagisten einbringen.
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