SUV und neue Gefahren im Strassenverkehr

Axa-Crashtest

SUV und neue Gefahren im Strassenverkehr

20. August 2020 agvs-upsa.ch – Herr und Frau Schweizer lieben SUV. Die Axa hat in ihren jährlichen Crashtests diese grossen und schweren Fahrzeuge unter die Lupe genommen. Gerade für schwächere Verkehrsteilnehmer stellen sie ein Risiko dar.
 
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Die Axa Schweiz zeigt die Gefahren bei einem Unfall zwischen einem Auto und einem E-Trottinet auf. Quelle: Axa

sco. In einer Medienkonferenz via Skype stellte Bettina Zahnd, Leiterin der Abteilung Unfallforschung und Prävention der Axa Schweiz, die Crashtests sowie eine repräsentative Umfrage zum Thema SUV vor. Den bekannten Trend hin zu diesen in aller Regel allradgetriebenen und geländegängigen Fahrzeugen belegte sie mit Zahlen des grössten Motorfahrzeugversicherers der Schweiz: Vor zehn Jahren seien rund 10 Prozent aller bei der Axa versicherten Autos SUV gewesen, heute seien es 20 Prozent. SUV-Fahrerinnen und -Fahrer schätzen die Übersicht dank der höheren Sitzposition und auch die Geräumigkeit, die gerade die grösseren Modelle dieser Fahrzeugklasse bieten. 2019 gehörten 43 Prozent der in der Schweiz verkauften Autos dieser Kategorie an.
 
Doch SUV ist nicht SUV, so Bettina Zahnd (Bild): «Einen VW T-Roc kann man nicht mit einem BMW X5 vergleichen.» Aus diesem Grund bildeten die Unfallforscher der Axa drei Kategorien: kleine (bis 1701 kg), mittlere (bis 2155 kg) und grosse (mehr als 2155 kg) SUV. In der Tat stellt die Axa Unterschiede in der Unfallhäufigkeit zwischen den drei Kategorien fest. «2019 verursachten SUV knapp 10 Prozent mehr Haftpflichtschäden als andere Personenwagen», erklärt Bettina Zahnd. Bei grossen SUV – also mit einem Gewicht zwischen 2155 und 3500 Kilogramm – ist der Unterschied noch grösser: Sie waren für 27 Prozent mehr Haftpflichtschäden als andere Autos verantwortlich.
 

Die Unfallforscher der Axa präsentierten drei Crashtests und berücksichtigten dabei aktuelle Entwicklungen im Strassenverkehr: Neben einem seitlichen Crash zwischen einem grossen SUV und einem Kombi thematisierten sie die zunehmende Zahl an E-Trottinetts in der Schweiz sowie eine Gesetzesänderung, die Kindern bis 12 Jahren ab 1. Januar 2021 erlaubt, mit dem Velo das Trottoir zu benützen. In beiden Fällen untersuchten die Forscher die Kollision mit einem kleinen SUV.

E-Trottinetts prägen das Strassenbild im Europa der 20er-Jahre. Rechtlich sind sie den Velos gleichgestellt. Allerdings gibt es Unterschiede: Durch die kleinen Räder sind sie weniger stabil als Fahrräder und ihre Fahrer sind oft ungeübt. Das gilt auch und besonders beim Geben von Handzeichen vor dem Abbiegen. Einhändiges Fahren ist gerade für ungeübte E-Trottinett-Fahrer ein schwieriges Unterfangen. Bettina Zahnd zitierte eine Studie aus Wien, wonach 99 Prozent der E-Trotti-Fahrer kein Handzeichen geben! Und in der Schweiz hat die Axa in ihrer Studie festgestellt, dass nur 9 Prozent eine Schutzausrüstung, namentlich einen Helm, tragen.

Im Crashtest fährt ein E-Trottinett korrekt auf dem Velostreifen und will links abbiegen. Der Untergrund ist uneben, sodass die Fahrerin auf das obligatorische Handzeichen verzichtet. Der folgende SUV-Fahrer kann nicht mehr bremsen und kollidiert mit der Fahrerin. Der SUV ist 50 km/h schnell, das E-Trottinett mit 12 km/h in der gleichen Richtung unterwegs. Der Test hat ergeben, dass sich die Fahrerin des E-Trottinetts beim Aufprall des SUV an Beinen und Hüften verletzt. Ebenfalls gravierend ist der sogenannte Sekundäraufprall auf der Strasse. Hier muss mit schweren Kopfverletzungen gerechnet werden, sofern die Fahrerin keinen Helm trägt.

 

Gefahr Kinder

Ab Januar 2021 dürfen Kinder bis 12 Jahren mit dem Velo auf dem Trottoir fahren. Das sei einerseits gut für die Verkehrssicherheit dieser Kinder, meinte Bettina Zahnd, wies aber auf eine neue Gefahr hin: «Es ist davon auszugehen, dass sie in Zukunft öfters unvermittelt vom Trottoir auf den Fussgängerstreifen fahren und von Autofahrern zu spät erkannt werden.»
 
Diese Situation simulierten die Axa-Unfallforscher mit dem dritten Crashtest: Der SUV erfasst das die Strasse querende Kind mit 50 km/h. Dieses wird durch die hohe Front des SUV im Bereich des Oberkörpers erfasst und mit grosser Wucht weggeschleudert. Schon beim ersten Aufprall muss mit Verletzungen gerechnet werden, der Sekundäraufprall auf den Boden kann weitere Verletzungen verursachen. Auch hier schützt ein korrekt sitzender Helm in der richtigen Passform vor schweren Kopfverletzungen.
 
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Der Crashtest-Dummy muss beim Axa-Crashtest einiges einstecken: Quelle: Axa

Alle drei Crashs zeigen: Bei Kollisionen werden die Fahrer der SUV kaum verletzt. Auf der anderen Seite müssen insbesondere die ungeschützten, schwächeren Verkehrsteilnehmer mit teils erheblichen Verletzungen rechnen. Bettina Zahnd nannte drei Schlussfolgerungen der Crashtests: «Fahrer von schweren SUV sollten sämtliche Fahrerassistenzsysteme nutzen. Sie müssen sich bewusst sein, dass sie eine Gefahr für den Strassenverkehr darstellen und sich entsprechend verhalten. E-Trottinett-Fahrer müssen üben, üben, üben. Und die Eltern müssen ihren Kindern klarmachen, dass sie vom Velo absteigen, wenn sie die Strasse auf dem Fussgängerstreifen überqueren.»
 
Und wir Autofahrer müssen wissen, dass wir ab Januar 2021 auch noch mit Kindern rechnen müssen, die unvermittelt auf den Fussgängerstreifen radeln…
 
 
ADAC crasht Wohnmobil
Auch der ADAC produzierte in diesen Tagen viel Schrott. Der deutsche Verkehrsclub crashte einen zum Wohnmobil ausgebauten Kastenwagen. Beim Versuch kollidierte das Wohnmobil frontal bei 56 km/h mit einem Kombi. Resultat: Die Knautschzonen beider Fahrzeuge sind überfordert. Die Front des Wohnmobils ist nicht optimal gestaltet, um die Energie des Aufpralls abzubauen, und die Knautschzone des PW ist dem voll beladenen, 3,5 Tonnen schweren Wohnmobil nicht gewachsen. Die Fahrgastzellen beider Fahrzeuge wurden beschädigt und die Pedalerie weit in den Fussraum geschoben. Für die Fahrer beider Fahrzeuge besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko.

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Quelle: ADAC

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