«Alle müssen mit den Inhalten des Schutzkonzepts vertraut sein»

Wiedereröffnung Showrooms

«Alle müssen mit den Inhalten des Schutzkonzepts vertraut sein»

8. Mai 2020 agvs-upsa.ch – Am Montag durften die Showrooms wieder ihre Pforten öffnen. Voraussetzung ist, dass die Garagenbetriebe über ein Schutzkonzept verfügen. Olivier Maeder, Mitglied der Geschäftsleitung beim AGVS, erklärt im Interview, was es bei der Umsetzung zu beachten gilt.

cst. Nach fast zwei Monaten Lockdown ist es endlich soweit: Die Garagen dürfen in ihren Showrooms ab 11. Mai wieder Kundinnen und Kunden empfangen. Die Öffnung der Ausstellungs- und Verkaufsflächen bedingt, dass die Garagisten über ein Schutzkonzept verfügen und die darin festgesetzten Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit BAG umsetzen. Der AGVS und die Branchenlösung BAZ haben mit Partnerorganisationen entsprechende Schutzkonzepte erarbeitet: für Betreiber von Waschanlagen, für Garagenbetriebe im After-Sales-Bereich sowie für den Sales-Bereich. Olivier Maeder, AGVS-Geschäftsleitungsmitglied und verantwortlich für die Erarbeitung der Schutzkonzepte, sagt, wie sich Garagenbetriebe auf die Wiedereröffnung vorbereiten können:
 
Herr Maeder, wie gelingt den Garagisten eine reibungslose Umsetzung der Schutzkonzepte? 
Olivier Maeder: Im Fokus stand bei allen Schutzkonzepten, dass diese für die Betriebe praktikabel sind und ohne grossen Aufwand bei Bedarf auf für ihre Gegebenheiten angepasst und genutzt werden können. Im Idealfall können alle unsere Massnahmen umgesetzt werden. Ansonsten kann man ohne grossen Aufwand im Konzept festhalten, welche auszuschliessen sind und welche allenfalls ergänzt werden sollen. Danach gilt es, die Mitarbeitenden zu instruieren und die notwendigen Vorkehrungen die Umsetzung zu veranlassen.

Gibt es etwas, auf das Werkstätten besonders Wert legen müssen?
Die Mehrheit der Werkstätten hatte während des Lockdowns, zumindest reduziert, weiterhin geöffnet. Es ist mir ein Anliegen, unseren Mitgliedern bei dieser Gelegenheit ein Kompliment zu machen, wie sie auch ohne offizielles After-Sales-Schutzkonzept die Hygienemassnahmen vom BAG vorbildlich umgesetzt haben. Themen wie zum Beispiel Kontaktstellen im und am Fahrzeug desinfizieren, sind inzwischen hinlänglich allen bekannt. Wichtig erscheint mir, dass die Massnahmen sowohl gegen aussen, gegenüber dem Kunden, wie auch gegen innen, gegenüber den Mitarbeitenden, konsequent umgesetzt werden. Die Voraussetzung ist, dass alle Mitarbeitenden auch die Inhalte des Schutzkonzeptes After-Sales und der Waschanlagen kennen und sich daranhalten.

Was empfiehlt der AGVS den Garagisten in Anbetracht der Wiedereröffnung der Ausstellungs- und Verkaufsflächen?
Wir waren bemüht, das Sales-Schutzkonzept eine Woche vor der Wiedereröffnung der Ausstellungs- und Verkaufsflächen online zu publizieren. So hatten die Betriebe auch Zeit, die Vorgaben in ihren Showrooms umzusetzen. Wichtig ist, dass das Sales-Schutzkonzept vorhanden ist und bei Bedarf auf die eigenen Gegebenheiten angepasst, unterschrieben und umgesetzt wird. Grundsätzlich gilt auch hier, der Betrieb inklusive aller Sales-Mitarbeitenden müssen mit den Inhalten des Schutzkonzeptes vertraut sein, damit die Umsetzung der Massnahmen sichergestellt werden kann.

Intensiviert die BAZ mit der Öffnung der Showrooms nun auch die Kontrollen in den Betrieben?
Nein, dies gehört nicht zu den Aufgaben der BAZ. Kontrollen werden von den Kantonen wie gewohnt durch deren Arbeitsinspektoren durchgeführt. Ich gehe davon aus, dass bei allfälligen Kontrollen insbesondere die Umsetzung der Vorgaben im Fokus der Inspektoren steht, sowohl die zum Schutz der Kunden wie auch die zum Schutz der Mitarbeitenden.

Hat die BAZ in den vergangenen Wochen eine Zunahme an Anfragen bezüglich Sicherheit in den Betrieben verspürt – und allenfalls neue Mitglieder gewinnen können?
Ja, die Anzahl Anfragen hat stark zugenommen, was in dieser ausserordentlichen Situation auch verständlich ist. Die Schutzkonzepte haben wir im Team entwickelt, dabei profitierten wir auch von Know-how im Retailbereich von unseren Mitarbeitenden. So hat Markus Schwab, der heute bei uns unter anderem für die Bereiche Automobiltechnik und Prüfungen zuständig ist, als langjähriger Diagnostiker massgeblich das After-Sales-Konzept und ich das Sales-Konzept erarbeitet. Zudem haben wir Synergien genutzt – zum Beispiel im Sales mit Auto-Schweiz zusammen und bei den Waschanlagen mit dem Verband der Tankstellenshops. Alle Konzepte haben wir auch in eine kurze Vernehmlassung in Klein-, Mittel- und Grossbetriebe gegeben, die diese auf die Praktikabilität der Umsetzung geprüft haben. So gelang es nicht nur rechtzeitig für den AGVS, sondern auch für die weiteren Verbände der BAZ-Trägerschaft, insbesondere Carrossiere Suisse und den Reifenverband, optimale Vorlagen der Schutzkonzepte für deren Betriebe anzubieten. Eine Auswirkung auf die BAZ Mitglieder konnten wir so kurzfristig noch nicht feststellen. Doch wie immer gilt auch hier «Tue Gutes und sprich darüber», damit wird das Image und die Bekanntheit der Branchenlösung BAZ gestärkt, was sich mittelfristig auch positiv auf die Anzahl Mitglieder auswirken wird.

Hier geht es zum Schutzkonzept für Betreiber von Waschanlagen.
Hier geht es zum Schutzkonzept für Garagenbetriebe im After-Sales-Bereich.
Hier geht es zum Schutzkonzept für Garagenbetriebe im Sales-Bereich.
Hier geht es zum Schutzkonzept für überbetriebliche Kurse und Weiterbildungen in der Automobilbranche.
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